Was sind die Voraussetzungen für eine Oldtimer- /Youngtimer-Versicherung?
Natürlich ist es wichtig, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie eine Oldtimer- /Youngtimer-Versicherung buchen möchten. Diese haben wir Ihnen ebenfalls kurz zusammengefasst:
Oldtimer: Versichert werden die Fahrzeuge, die sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Außerdem sollten die Fahrzeuge eine geringe Fahrleistung bis zu ca. 8000 km im Jahr absolvieren. Der Oldtimer muss als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Daher ist ein PKW für die täglichen Fahrten ebenso erforderlich. In der Regel gilt als Voraussetzung, dass der Oldtimer in der Garage abgestellt wird. Er darf außerdem nur von Personen genutzt werden, die über 23 Jahre alt sind.
Wichtig ist: Ab einem Fahrzeugwert von 25 000 Euro ist ein Gutachten für den Marktwert fällig, welches nicht älter als zwei Jahre ist. Der sogenannte Kurzcheck kann nur bei Fahrzeugen mit einem Marktwert bis zu 50 000 Euro genehmigt werden. Bei höherwertigen Modellen ist ein Standardgutachten erforderlich.
Youngtimer: Damit Sie eine Youngtimer-Versicherung erhalten, sollte das Fahrzeug auf der Positivliste für Youngtimer stehen. Außerdem muss sich das Fahrzeug in einem überdurchschnittlichen Originalzustand befinden. Das bedeutet, dass ebenfalls ein maximal zwei Jahre altes Gutachten mit der jeweiligen Zustandsnote 2 vorliegen muss. Auch hierbei wird ein Kurzcheck bei Fahrzeugen bis zu 50 000 Euro akzeptiert. Alle anderen brauchen ein Standardgutachten. Des Weiteren darf auch bei einem Youngtimer die Fahrleistung nicht mehr als 8000 km im Jahr betragen und er muss als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Ein Unterschied hierbei ist, dass nur Personen über 30 Jahre das Fahrzeug nutzen dürfen.