Dienstunfähigkeitsversicherung
Aufgrund der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Entlassung die Folge. Sie werden für die Zeit des verrichteten Dienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Anspruch auf Leistungen ergibt sich hier jedoch nicht, weil in der Regel die notwendige Anwartschaftszeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist.
Somit droht bereits in frühen Jahren Sozialhilfebezug. Grund genug, im Rahmen der Versicherung für Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich abzuschließen, die Sie ideal vor den finanziellen Folgen einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit schützt.