Mit der Gewässerschadenhaftpflicht der AXA bestens abgesichert

Eine Haftung bei Gewässerschäden kann immer dann auf Sie zukommen, wenn eine Verunreinigung eines Gewässers durch Sie oder durch Ihr Eigentum verursacht wurde. Vor allem als Besitzer eines Eigenheims mit einem Öltank für die Heizung sind Sie hier besonders gefährdet. Aber auch beispielsweise Besitzer eines Motorbootes.
 
Grundsätzlich tritt die Haftung für eine Gewässerverunreinigung immer dann auf, wenn eine schädliche Flüssigkeit irgendwo austritt und ein Gewässer dadurch verunreinigt wird.
 
Um beim Beispiel Heizöl zu bleiben: Ein Liter Heizöl reicht aus, um rund 1 Million Liter Grundwasser zu verschmutzen. Die Kosten für die Entseuchung und die notwendigen Gegenmaßnahmen können schnell in schwindelerregende Höhen steigen. Gut also, wenn man sich rechtzeitig mit dem Thema Absicherung gegen ein solches Risiko beschäftigt hat und wenn Sie eine Versicherung gegen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich haben.

Das bietet die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA

Egal, ob der Öltank in einem Haus im Keller eingebaut ist oder ob er ins Erdreich eingelassen wurde – es kann immer zu einem Schaden am Tank und so zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommen. Für Sie als Ölheizungsbesitzer übernimmt die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung die anfallenden Kosten, wenn es wirklich einmal zu einer Verunreinigung des Grundwassers aufgrund eines Lecks an Ihrem Öltank gekommen sein sollte. Dabei warten wir mit den folgenden Leistungen auf:

  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Anfallende Rettungskosten
  • Absicherung gegen berechtigte Ansprüche aus der Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen, wenn diese mittel- oder unmittelbare Auswirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit haben

Die Gewässerschadenhaftpflicht der AXA mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro – weil sicher einfach besser ist

Ganz konkret steht Ihnen die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA dabei wie folgt zur Seite:

  • Wir bieten eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro – das ist wichtig, da Sie als Eigentümer des Öltanks in unbegrenzter Höhe für die Kosten haften
  • Wir bieten eine effektive Absicherung des Besitzers eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit schädlichem Inhalt vor den finanziellen Folgen, die aufkommen können, wenn er als Inhaber eines Heizöltanks aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird
  • Abgesichert sind dabei auch die Personen, welche der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat

Generell bietet die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA Ihnen Schutz bei:

  • Schäden an Gewässern wie Grundwasser, Brunnen sowie im Fall von fließenden oder stehenden Gewässern
  • Anfallenden Rettungskosten, zum Beispiel wenn Maßnahmen erforderlich werden, um einen drohenden Gewässerschaden abzuwenden. Solche Maßnahmen können beispielsweise das Ausheben, Abfahren oder Ausbrennen von Erdreich sein. Da hier Spezialfirmen beauftragt werden müssen, können die Kosten schnell recht hoch werden.

Mit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Sicherheit schaffen – und sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen schnell ergriffen werden können

Sollte es wirklich einmal zu einem Gewässerschaden kommen, müssen natürlich umgehend die zuständigen Behörden eingeschaltet werden. Diese leiten in einem solchen Fall alles Notwendige in die Wege. Die Kosten hierfür können schnell in die Millionen gehen. Damit Sie hier nicht einerseits Gefahr laufen, ungerechtfertigt zur Kasse gebeten zu werden und andererseits, bei einer berechtigten Forderung nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, ist es wichtig sich mit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA entsprechend abzusichern.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Gern stehen Ihnen unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich in allen Fragen rund um das Thema Gewässerschadenhaftpflichtversicherung beratend zur Seite.

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Zülpich
Münsterstraße 32
53909 Zülpich
02252/835850
Termin vereinbaren

Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Privatkunden

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Münsterstraße 32
53909 Zülpich
Termin vereinbaren 02252 835850 02252 835852 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 14:00
Montag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 14:00
Mittwoch:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 14:00
karte
In Google Maps öffnen