Frachtführer-Haftungs-Versicherung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Entsprechend § 7a Güterkraftverkehrsgesetz stellt diese Versicherung für die betreffenden Fahrzeuge eine Pflichtversicherung dar. Mit der Verkehrshaftung kommen Sie dieser Verpflichtung umfassend sowohl nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und grenzüberschreitend auch nach dem CMR nach.
Diese Highlights bietet Ihnen die Frachtführerhaftungsversicherung:
- Individuelle Auswahl des Geltungsbereiches
- Zuschlagsfreie Haftungserhöhung auf 40 SZR
- Bergungs- und Beseitigungskosten sind bis zu 25.000 € mitversichert
- Versicherungsmöglichkeit für individuelle Haftungsvereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber
- Hier können Sie auch Thermo-, Kühl- und Tankfahrzeuge teilweise zuschlagsfrei mitversichert