Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet eine Menge Vorteile in Sachen Altersvorsorge

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine ganze Reihe interessanter Neuerungen auf den Weg gebracht, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber positiv Auswirkungen hatten. Die Erweiterung und Verbesserung der bereits vorhandenen Angebote und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge war hier das klare Ziel. Dabei wurde sowohl das Wohl der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt. Ein positiver Effekt ist beispielsweise, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz es geschafft hat, dass das Thema betriebliche Altersvorsorge auch für Menschen mit einem geringen oder einem mittleren Einkommen interessant geworden ist.

Das Betriebsrentengesetz erhöht Ihre Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun

Umfragen haben ergeben, dass eine gute betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gefördert wird, für die meisten Arbeitnehmer oftmals genauso wichtig ist, wie die Höhe des monatlichen Gehalts. Kein Wunder, ist das Thema Altersvorsorge doch etwas, worüber sich die Deutschen schon lange Sorgen machen. Leider aus gutem Grund, wie das ständig sinkende Rentenniveau deutlich macht. Da kann eine Betriebsrente ein wichtiger Baustein einer guten Altersvorsorge werden. Der Schutz Ihrer Mitarbeiter vor der drohenden Rentenlücke oder gar vor möglicher Altersarmut, sollte auch Ihnen ein Anliegen sein. So schaffen Sie Vertrauen, fördern die Mitarbeitermotivation und machen sich als Arbeitgeber am Arbeitsmarkt interessanter und attraktiver.

Diese Verbesserungen bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich

Erfreulicherweise sind die alten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge geblieben -  es sind lediglich neue Möglichkeiten hinzugekommen. Und so sehen diese neuen Varianten aus:

Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)

  • Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
  • Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%.
  • Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
  • Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert.
  • Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland –Nachdotierungsmöglichkeit

Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge

  • Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet 

Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen

  • Einführung des Sozialpartnermodells
  • Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
  • Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
  • Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben

Wir helfen Ihnen gern die für Sie richtige Lösung zu finden

Mit der passenden betrieblichen Altersvorsorge sorgen Sie für Mitarbeiterbindung und erhöhe die Motivation Ihrer Mitarbeiter. Unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich zeigen Ihnen gern, welche Möglichkeit Sie hier haben. 

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Zülpich
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