Unser Vorsorge-Check für Beamte: Die Beamtenversorgungsuhr
Sie haben sich für die Laufbahn eines Beamten entschieden? Dann sollten Sie im Vorfeld darüber informiert sein, dass sich aus einem Beamtenverhältnis, ganz gleich ob Anwärter, Beamter auf Probe oder Lebenszeit einige Besonderheiten ergeben, die man in dieser Form aus einem regulären Arbeitsverhältnis nicht kennt.
So zahlen Sie als Beamter beispielsweise keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Grund hierfür jedoch ist wiederum denkbar einfach: Sie sind als Beamter von der Sozialversicherungspflicht befreit. Demnach zahlen Sie keine Beiträge ein, erhalten aber auch keine Rentenleistungen aus der Versicherung, wenn Sie das Pensionsalter erreicht haben. Zwar gilt nach heutigem Stand die Pension, im Gegensatz zur Rentenversicherung, die immer mehr Kürzungen zum Opfer fällt, als gesichert. Nichtsdestotrotz haben Sie auch hier mit einer großen Versorgungslücke zu rechnen (bis zu 35 Prozent des letzten Nettogehalts). Das würde bei einem vorausgegangenen Bezug von 3500 Euro eine finanzielle Einbuße in Höhe von 1225 Euro bedeuten.
Schnell wird somit klar: Der derzeitige Lebensstandard wird ohne entsprechende Absicherung keinesfalls aufrechterhalten werden können.