Mit der Anwartschaftsversicherung schon heute die Tarife von morgen sichern

Neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stellt die freie Heilfürsorge eine weitere wesentliche Säule im Bereich der Krankenversorgung dar. Von dieser partizipieren Soldaten und Polizisten sowie in Teilen Beamte der Feuerwehr während Ihrer aktiven Laufbahn. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis unmittelbar über den Dienstherrn krankenversichert ist, ohne einen Eigenanteil an etwaigen Kosten zu haben.

Aber was passiert nach Ende der aktiven Beamtenlaufbahn? Der Anspruch auf die freie Heilfürsorge endet und Sie werden Beihilfeberechtigter. Der Dienstherr übernimmt die Aufwendungen der Krankenversicherung nicht mehr in voller Höhe, sondern bezuschusst die Kosten, je nach Familienstand, zwischen 70 und 80 Prozent der Aufwendungen. Genaueres regeln die jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Bundes und der Bundesländer. Der Differenzbetrag zwischen der entstandenen Aufwendung zur Beihilfe ist durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abzusichern. Das Problem besteht nunmehr darin, dass Ihr Gesundheitszustand und das Eintrittsalter maßgebliche Kriterien bei Aufnahme in die private Krankenversicherung sind. Je schlechter Ihr Gesundheitszustand ist, desto höher können die möglichen Risikozuschläge auf den regulären Beitrag sein – sogar Ablehnungen der Aufnahme können die Folge sein. Ferner passt sich der Beitrag dem Lebensalter an. Je älter, desto höher fällt dieser aus.

Doch was soll man dagegen tun? Letztendlich liegt es ja in der Natur der Sache, dass wir ein entsprechend hohes Lebensalter mit Pensionseintritt haben – auch Vorerkrankungen sind in diesem Alter nichts Außergewöhnliches. Die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich bietet Ihnen daher eine Anwartschaftsversicherung an. Diese bieten wir Ihnen in zwei Varianten an:

a) kleine Anwartschaftsversicherung

b) große Anwartschaftsversicherung 

Kleine Anwartschaftsversicherung

Mit Abschluss einer kleinen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand. Dies bedeutet, dass Sie zum Eintritt in den Ruhestand keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen brauchen. Es gelten die Tarifvereinbarungen, die mit Abschluss der Anwartschaft abgeschlossen wurden.  

Ihr Vorteil: Sollten sich inzwischen Vorerkrankungen herauskristallisiert haben, werden diese bei der Policierung außer Acht gelassen.

Große Anwartschaftsversicherung

Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft wird mit der großen Anwartschaftsversicherung auch das Lebensalter „eingefroren“. Sie zahlen sozusagen mit Abschluss auf die Altersrückstellungen ein, so dass die Beitragsbelastung im Alter überschaubar bleibt.

Beispiel: Sie haben sich entschlossen, Berufssoldat zu werden und werden mit 28 Jahren zum Berufssoldaten ernannt. Ja nach Laufbahn endet das aktive Soldatenverhältnis zwischen dem 41. und 67. Lebensjahr.

Da nunmehr eine hohe Beitragsbelastung über einen möglichen langen Zeitraum anfallen kann, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung. Schließen Sie diese mit 28 Jahren ab, gilt bei Eintritt in den Haupttarif ebenfalls das Eintrittsalter von 28 Jahren.

Terminvereinbarung

Näheres zum Thema Anwartschaftsversicherung erläutern wir Ihnen gern in unseren Geschäftsräumen der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich. Vereinbaren Sie idealerweise telefonisch einen persönlichen Beratungstermin. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie da!

Alternativ können Sie uns jederzeit unter agentur.decker-zuelpich@axa.de eine E-Mail hinterlassen – wir melden uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück! Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
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53909 Zülpich
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