Für jedes Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe spielen Sicherheitseinbehalte eine große Rolle. Die Sicherheitsleistungen sind in der VOB und auch im BGB geregelt. Mit einer Bürgschaft von AXA sichern Sie die Ansprüche Ihres Auftraggebers ab. Für Firmen der Bau- und Maschinenbaubranche bieten wir günstige Bürgschaften als attraktive Alternative zum Avalkredit, also der Bankbürgschaft Ihres Geldinstitutes, an.
Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen Bürgschaften für folgende Bereiche:
Gewährleistungsbürgschaft (= Mängelansprüchebürgschaft)
Die Gewährleistungsbürgschaft (eigentlich Mängelansprüchebürgschaft) soll auch nach der Auftragsabnahme eine Mängelbeseitigung für den Auftraggeber sicherstellen, auch im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers.
Die AXA übernimmt als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft. Die Gewährleistungsbürgschaft wird über eine Bürgschaftsurkunde (im Original) dokumentiert. Ohne die Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftraggeber das Recht 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten.
Sie als Auftragnehmer profitieren mit einer Gewährleistungsbürgschaft sofort, denn Ihr finanzieller Spielraum bleibt Ihnen in vollem Umfang erhalten.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber ebenfalls vor der Insolvenz des Auftragnehmers ab, allerdings nur während der Ausführungsphase. Es ist somit eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft. Normalerweise wird im Baubereich eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% verlangt. Nach der Bauabnahme wird die Vertragserfüllungsbürgschaft meist von einer 5%igen Gewährleistungsbürgschaft abgelöst.
Anzahlungsbürgschaft
Noch bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten beginnen kann, fallen meist sehr hohe Materialkosten an. Deshalb muss der Auftraggeber bereits im Voraus große Summen bezahlen – ohne jegliche Gegenleistung erhalten zu haben. Zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Auftragsausführung und zum Schutz vor Ausführungsschwierigkeiten des Auftragnehmers, zum Beispiel bei einer Insolvenz, wird die Vorauszahlung mit einer Bürgschaft abgesichert - der Anzahlungsbürgschaft.
Der Auftragnehmer andererseits kann die Vorauszahlung unmittelbar für die Materialbeschaffung nutzen.
Bietungsbürgschaft
Diese Bürgschaft dient als Sicherheit für den Auftraggeber zur Einhaltung der Angebotskonditionen bei späterer Auftragserteilung. Sie gilt für den gesamten Zeitraum der Ausschreibung.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Sie haben einen Auftrag erledigt und wollen sich gegen spätere Mängel absichern? Mit der Bauhandwerkerbürgschaft der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig
geben Sie Ihren Kunden eine Garantie für die geleistete Arbeit – und gehen selbst kein Risiko ein.