Die Krankenversicherung für Beamte
Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Das heißt, dass Ihr Dienstherr einen Teil der Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall und für die Gesundheitsvorsorge für Sie trägt. Dafür sind Sie nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Der Vorteil ist, dass Ihnen keine Kosten entstehen, solange Sie nicht krank werden oder einen Termin zur Gesundheitsvorsorge benötigen. Fallen allerdings Kosten an, die bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse übernommen werden würden, müssen Sie diese auslegen und können sich einen Anteil der Kosten von Ihrem Dienstherrn erstatten lassen. Die Höhe der Rückerstattung ist dabei gesetzlich geregelt und orientiert sich an Ihrem Familienstand. Als alleinstehender Beamter ohne Kinder erhalten Sie rund 50 % der beihilfefähigen Kosten von Ihrem Dienstherrn erstattet. Die restliche Kosten müssen Sie tragen. Deshalb sollten Sie die Differenz zwischen Ihrem Beihilfeanspruch und den tatsächlich anfallenden Kosten über die Krankenversicherung für Beamte der DBV absichern lassen – damit Sie im Krankheitsfall abgesichert sind.