AXA Leipzig Fink & Wagner GmbH | Unterstützungskasse

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Unterstützungskasse Leipzig

Die Unterstützungskasse der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig

Altersvorsorge ist heute ein wichtiges Thema – wichtiger denn je. Denn nie zuvor, seit der Einführung der Rentenversicherung als Pflichtversicherung in Deutschland, war das Rentenniveau so niedrig wie heute. Und die Talfahrt ist noch lange nicht gestoppt. Wo heute das Rentenniveau bei etwas über 50 % des letzten Bruttogehalts des Rentners liegt, wird dieses in den nächsten Jahren noch auf bis zu 48 % des letzten Bruttoeinkommens absinken. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass man auch im Alter ein gewisses Einkommen benötigt, um den einmal erworbenen Lebensstandard beibehalten zu können und auch um sich ein gutes Stück weit Unabhängigkeit und Freiheit zu bewahren.
Experten gehen dabei davon aus, dass hierzu ein Mindestbetrag von gut 70 % des letzten Bruttoeinkommens erreicht werden muss. In Fällen in denen ein abbezahltes Eigenheim vorhanden ist, mag der Prozentsatz niedriger sein – dennoch wird das notwendige Einkommen deutlich über diesen 48 % liegen, die am Ende übrigbleiben. Dazu kommt, dass die Lücke zwischen dem letzten Einkommen und der Rente immer größer wird, wenn man mal die prozentualen Anteile außer Acht lässt und auf die reinen Summen sieht. Insofern gilt hier die Faustformel: Je höher das Einkommen in der Phase der Berufstätigkeit, desto größer wird später die Lücke, wenn man in die Rente geht. Die Unterstützungskasse kann eine wunderbare Einrichtung sein, die genau dieser Problematik abhilft.

Und so funktioniert die Unterstützungskasse der AXA

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die neben klassischen Altersvorsorgen auch eine Invaliden- und/oder eine Hinterbliebenenversorgung zulässt. Dabei tritt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig als Mitglied bei. Die Finanzierung der Unterstützungskasse kann sowohl im Wege der Entgeltumwandlung (also dann Mitarbeiterfinanziert) als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Um die Finanzierung der Versorgungsleistungen sicherstellen zu können, schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ab.
Die Unterstützungskasse bietet dabei in Sachen Altersvorsorge einen großen Vorteil: Hier sind den Steuerersparnissen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber kaum Grenzen gesetzt.

Und so sehen die Vorteile für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber im Besonderen aus

Für einen Arbeitgeber, der sich mit dem Gedanken trägt eine Unterstützungskasse einzurichten, stellt sich natürlich als erstes die Frage nach dem Sinn und den Vorteilen. Es gibt eine ganze Menge Argumente, die für eine solche Unterstützungskasse sprechen. Doch machen Sie sich selbst ein Bild:

Arbeitgeber

Für einen Arbeitgeber, der sich mit dem Gedanken trägt eine Unterstützungskasse einzurichten, stellt sich natürlich als erstes die Frage nach dem Sinn und den Vorteilen. Es gibt eine ganze Menge Argumente, die für eine solche Unterstützungskasse sprechen. Doch machen Sie sich selbst ein Bild:

  • Sie können steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe vornehmen – allerdings gilt hier eine steuerliche Beschränkung auf Höchstleistungen bei AG-Finanzierung)
  • Die Beiträge in der Unterstützungskasse führen zu einer Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen - bei Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sie haben nur einen minimalen Verwaltungsaufwand
  • Ihr Unternehmen ist in der Bilanz nicht mehr betroffen – es erfolgt keine Bilanzberührung
  • Mit Hilfe unserer Unterstützungskasse schaffen Sie eine Auslagerung aller betriebsfremden Versorgungsrisiken
  • Mehrwert für Mitarbeiter mit hohem Einkommen
  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung; Verwaltungsgebühren und PSV-Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar
  • Sie tragen kein Nachfinanzierungsrisiko bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden durch Übertragung der Versorgung auf den neuen Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Doch auch für Arbeitnehmer hat die Unterstützungskasse eine Menge zu bieten. Hier haben wir einmal die wichtigsten Vorteile auf einen Blick zusammengefasst.

  • Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe
  • Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung (bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Besteuerung der Versorgungsleistungen erst im Versorgungsalter, zu einem meist geringeren Steuersatz
  • Hohe Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Auslagerung der Versorgungsleistungen auf die Unterstützungskasse und dem Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Einmalige Kapitalzahlung statt lebenslanger Altersrente möglich
  • Einschluss von Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen
  • Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis: Übertragung des Versorgungsanspruches auf den neuen Arbeitgeber
  • Beitragsfreie Fortsetzung der Versorgung

Machen Sie sich als Arbeitgeber interessant – eine Altersvorsorge ist immer ein gutes Argument

Wie erwähnt sind die Aussichten in Sachen Rentenniveau in Deutschland alles andere als rosig. Gerade Führungskräfte und Spitzenverdiener werden im Alter ein Problem bekommen, denn hier ist der Unterschied zwischen der Rente und dem letzten Einkommen besonders hoch. Und doch hat man sich im Laufe der Karriere einen gewissen Lebensstandard aufgebaut, den man mit Sicherheit auch gern erhalten möchte. Genau dabei hilft die Unterstützungskasse. Wenn Sie gerade dabei sind neue Führungskräfte oder Spitzenkräfte am Arbeitsmarkt zu rekrutieren, werden Sie schnell feststellen, dass die meisten wirklich gut qualifizierten Mitarbeiter heute die freie Auswahl haben, zu welchem Arbeitgeber sie gehen möchte. Grund genug sich mit Hilfe einer Unterstützungskasse als Arbeitgeber interessant zu machen. Denn eine arbeitgeberseitig finanzierte Altersvorsorge kann mit Sicherheit eine überzeugende Sache sein

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