Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV sichern Sie sich als Berufstätiger im öffentlichen Dienst für die gesundheitlichen Risiken ab, die Ihre spezifische Tätigkeit mit sich bringt. Die sogenannte Heilfürsorge dagegen besteht für bestimmte Beamtengruppen und sichert die Versorgung im Falle einer Erkrankung automatisch über die Zahlungen des Dienstherrn und in bestimmten Fällen durch Zahlungen der Bundesländer. Scheiden Sie als Beamter mit Anspruch auf Heilfürsorge vorzeitig aus dem Dienst aus oder wechseln über in den Einzeldienst, fällt die Heilfürsorge weg. In diesem Fall besteht für Sie ein Anspruch auf Unterstützung im Falle eines Krankheitsfalles. Im gesetzlichen Rahmen der Beihilfevorschriften ist vom Bund geregelt, dass der Empfänger der Beihilfe 70% der entstehenden erstattungsfähigen Kosten ersetzt bekommt. Um die Deckung aller anfallenden Kosten zu gewährleisten, benötigen Sie allerdings eine zusätzliche private Krankenversicherung. Diese sorgt für eine nun nahezu komplette Kostendeckung und verhindert, dass Sie im Fall einer schweren unvorhergesehenen Erkrankung nicht mit einschneidenden finanziellen Konsequenzen rechnen müssen.
Wir von der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellen Ihnen mit unserer Expertise eine Anwartschaftsversicherung zur Verfügung, mit der Sie die genannten Risiken abdecken und entspannt in Ihre berufliche Zukunft blicken können. Das Besondere: Mit dieser Anwartschaftsversicherung geht keine erneute Gesundheitsprüfung einher und somit besteht kein erhöhtes Risiko einer Ablehnung oder Anhebung des zu zahlenden Versicherungsbeitrags.
Ihre Vorteile:
- Sicherung der Kostendeckung aller Heilfürsorgeregelungen und damit Schließung von Versorgungslücken im Falle eines Wechsels in den Einzeldienst
- Leistungen in großem Umfang für die Bereiche Zahnersatz, Sehhilfe, Auslandsreise, Hilfsmittel und heilpraktische Behandlungen
- Im Falle eines Dienstwechsels können Sie die Anwartschaftsversicherung in einen Beihilfeergänzungstarif umwandeln