Die Praxisausfallversicherung bietet Ihnen vor allen Dingen Sicherheit
Die folgenden Kosten trägt Ihre Praxisausfallversicherung der AXA für Sie, wenn Sie einmal aus einem der oben genannten Gründe kein Einkommen erzielen können:
- Anfallende Personalkosten – selbst wenn Sie womöglich keine Arbeit für Ihre Mitarbeiter haben, besteht ein Anspruch auf den vertraglich geschuldeten Lohn
- Miete, Pacht, oder Leasingkosten – Ihre Fixkosten verschwinden nicht, weil Ihre Gesundheit Sie im Stich lässt
- Bürokosten wie Strom, Wasser und ähnliches – selbst wenn Ihr Büro für eine Weile nicht genutzt wird, sind diese Kosten in der Regel für ein Jahr festgesetzt.
- Steuern und Finanzierungskosten – wer nicht die Möglichkeit hat, von einer Zahlpause Gebrauch zu machen, kommt hier schnell in Verzug
- Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge – auch hierbei handelt es sich um Fixkosten, die unabhängig von Ihren Einkünften weiterlaufen
- Alternativ: Wir tragen die Kosten für die Bezahlung eines Stellvertreters (Vertreterkostenversicherung) – so können zumindest die laufenden Kosten einigermaßen hereingeholt werden