Die Krankenversicherung für Beamte – auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Als Beamter auf Wiederruf haben Sie bereits Anspruch auf eine Beihilfe. Das heißt, dass Ihr Dienstherr sich mit einem bestimmten prozentualen Anteil an Ihren Krankheitskosten und den Kosten zur Gesundheitsvorsorge beteiligen muss. Die genaue Höhe der Beihilfe ist gesetzlich geregelt und wird maßgeblich von Ihrem Familienstand bzw. davon ob Sie Kinder haben oder nicht, beeinflusst. Ein kinderloser Beamter, ob verheiratet oder alleinstehend, erhält 50 % der beihilfefähigen Kosten über die Beihilfe erstattet. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Im Fall eines Krankenhausaufenthalts, einer Operation oder einer teuren Medikation kann dies eine echte Herausforderung werden. In diesen Situationen steht Ihnen die Krankenversicherung für Beamte der DBV zur Seite.