Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsfüher (GGF)
Sie genießen weit über dem Durchschnitt liegende Gehälter, leisten aber keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung? Auch für dieses Problem bietet die Pensionszusage eine Lösung, denn die ausreichende Altersversorgung ist hierdurch gesichert - Sie profitieren auch hierbei von steuerlichen Förderungen.
Mögliche bAV-Lösungen im Versorgungsbedarf
Es ist eventuell dennoch möglich, dass Versorgungslücken entstehen. Diese lassen sich dann mit einer betrieblichen Altersvorsorge abdecken. Die Direktversicherung / Pensionskasse stellt zusätzlich eine Grundabsicherung fest. Steuerliche Vorteile können effektiv ausgenutzt werden. Die Pensionszusage sichert hohe Versorgungsleistungen ab, wie etwa:
- Die Altersrente
- Kapitalzahlung im Alter
- Eine Invalidenrente
- Witwer- oder Witwenrente
- Waisenrente
Die Entscheidung darüber, welche Leistungen in Anspruch genommen werden, obliegt den Firmeneigentümern selbst. Im Gegensatz dazu werden angestellte Geschäftsführer darüber mit den Firmeneigentümern verhandeln müssen.
Darauf sollte bei der Erteilung einer Pensionszusage geachtet werden
Die Gesellschafter bestimmen über die Geschäftsführer. Wer bestellt oder abberufen wird, genauso aber auch wer welche Vertragskonditionen mit Vorsorgeleistungen erhält. Beherrschende Gesellschafter bestimmen quasi selbst über die eigene Anstellung. Sobald man die tatsächliche Leistungsmacht über die Firma hat, also mehr als 50% Anteile, wird man als beherrschender Gesellschafter bezeichnet. Steuerliche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Finanzamtes ebenso erfüllt sein, wenn ein beherrschender Gesellschafter seine Pensionszusagen steuerrelevant anerkannt haben will.
Welche Steuervoraussetzungen bestehen?
Es ist wichtig zu wissen, wie man voll von den Pensionszusagen profitiert. Neben diversen Formalitäten, wie einer schriftlichen Zusage und der Fixierung im Gesellschafterbeschluss, gilt es darüber hinaus noch zu beachten, dass die Pensionszusage im vernünftigem Verhältnis zum Gehalt steht, also grundsätzlich in angemessener Höhe erfolgt.
Auch viele weitere Kriterien, wie die Erdienbarkeit der Pensionszusage sind aus Sicht des Finanzamtes wichtig. Hier wird eine Dienstzeit von 10 Jahren vorausgesetzt, um eine unmittelbare Pensionszusage erfüllen zu können. Nicht zu missachten ist zudem die Finanzierbarkeit und die Frage der Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage: Diese beiden Punkte sind eng miteinander gekoppelt, da bei einer Nicht-Finanzierbarkeit auch die Ernsthaftigkeit stark in Frage gestellt wird. Wer hier seine Ernsthaftigkeit bekräftigen möchte, dem ist empfohlen, eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Dies ist für das Finanzamt ein Indiz für Ernsthaftigkeit.
Altersleitungen, denen zugesagt wurde und das damit verbundene Risiko der Langlebigkeit werden durch eine Rückdeckungsversicherung wirkungsvoll gedeckt. Zudem lassen sich betriebsfremde Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrisiken mit unserer passenden Lösung auslagern. Und das waren noch nicht alle Details.