Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr
Sie ist ein elementarer Bestandteil der Krankenversorgung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für Polizisten und Einsatzkräfte der Feuerwehr. Mit der Heilfürsorge haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn.
Darauf müssen Sie achten
- Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach Beendigung der Ausbildung, Änderung der Tätigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand endet er.
- Nicht bei allen Leistungsbereichen übernimmt die Heilfürsorge alle Kosten, z.B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen.
- Familienmitglieder haben unter Umständen nur Anspruch auf Beihilfe.
- Schließen Sie eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge" ab.
Die Anwartschaft bezieht sich auf Ihren heutigen Gesundheitszustand für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie später erkranken, besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch ohne Erhöhung der Kosten.