Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Luftfahrzeuges sind Sie in der Haftung, wenn durch den Betrieb des Luftfahrzeuges ein Schaden für Personen oder Sachen entstanden sein sollte. Der Versicherungsschutz der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des Luftfahrzeuges. Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind. Besonders wichtig ist dabei der Umstand, dass diese Haftung auch dann auf Sie zukommt, wenn es sich um einen Unfall handelt, den Sie womöglich gar nicht durch menschliches Versagen verursacht haben. Auch wenn der Unfall womöglich durch Versagen der Maschinen oder durch Materialermüdungen oder ähnliches verursacht wurde, sind Sie in der Gefährdungshaftung. Sachschäden können beispielsweise im Fall eines Absturzes vor allem dann entstehen, wenn Ihr Fluggerät andere Objekte trifft oder beispielsweise auf eine stark befahrene Straße stürzt und dadurch andere Unfälle verursacht. Kommen Personenschäden hinzu, können die Kosten der Haftung schnell in die Hunderttausende gehen. Wer hier nicht hinreichend versichert ist, der riskiert den finanziellen Ruin.
Wir von der AXA bieten Ihnen hierbei folgende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung an: