AXA Leipzig Fink & Wagner GmbH | Drohnenversicherung

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Drohnenversicherung Leipzig

Die Drohnenversicherung der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig

Drohnen sind in aller Munde – der beliebte Techniktrend findet auch in Deutschland immer mehr Liebhaber. Hobbypiloten, die in ihrer Freizeit akrobatische Flugmanöver ausführen oder professionelle Fotografen, welche mit ihren Drohnen faszinierende Landschaftsaufnahmen machen. Selbst als Sportart konnte sich die moderne Technik bereits etablieren: Die FPV-Races sind für Drohnenpiloten ein außergewöhnliches Erlebnis. Während sie ihr Modell entlang der spektakulären Rennbahn manövrieren, erhalten sie mittels einer Virtual Reality Brille den Eindruck, als würden sie selbst im Cockpit der Drohne sitzen.  Die Rennen sind nicht nur eine innovative Möglichkeit, sein Können unter Beweis zu stellen, den Sieger erwarten zudem Prämien im sechs- bis siebenstelligen Bereich!

Doch Drohnen finden schon längst nicht mehr nur ihren Einsatz in der Freizeitbeschäftigung. Immer mehr Unternehmer machen sich die innovative Technologie zu Nutze. Professionelle Filmemacher erschaffen durch den Einsatz des Gerätes atemberaubende Aufnahmen, welche den Zuschauern einen völlig neuen Blickwinkel ermöglichen. Mit Drohnen können zudem große Flächen oder Gegenstände in großer Höhe vermessen werden. Gerade in der Agrarindustrie lassen sich mit dem kompakten Geräte weitläufige Areale überblicken.

Doch das Steuern der Drohne erfordert eine Menge Feingefühl und Erfahrung. Was auf den ersten Blick als simpel erscheint, erweist sich häufig als anspruchsvolles Unterfangen. Bei dem Absturz kann es zudem zu teuren Schäden kommen: Gegenstände werden zerstört oder gar Personen verletzt. Daher wurde in Deutschland die Drohnenhaftpflicht als Pflichtversicherung für Drohnenbesitzer eingeführt. Wie Sie sich vor Schadensansprüchen durch Dritte schützen können, wissen wir von der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig!

Optimale Absicherung – ein Muss für Drohnenpiloten

Viele Drohnenpiloten sind in der Annahme, dass ihre private Haftpflichtversicherung durch die Benutzung der Drohne verursachte Schäden abdeckt. Damit irren sich jedoch die meisten, denn die Privathaftpflicht deckt das Gerät nur ab, solange es sich dabei um eine Spielzeugdrohne handelt. Allerdings ist auf dem Technikmarkt nicht genau festgehalten, ab wann eine Drohne nicht mehr als Spielzeug gilt und als „unbemanntes Flugobjekt“ zu betrachten ist. Es ist also jedem Piloten anzuraten, sich nicht auf die private Haftpflicht zu verlassen und im Rahmen einer speziellen Drohnenversicherung vorzusorgen!

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Sind Sie selbst Besitzer einer Drohne, wurden Sie unter Umständen bereits mit den Regularien für die Geräte konfrontiert. Da immer mehr Drohnen in Deutschland vorzufinden sind und der Flugverkehrsraum damit maßgeblich gefährdet ist, mussten die Auflagen deutlich verschärft werden:

  • Kenntnisnachweis: Für das Fliegen mit Drohnen ab 2,0 Kilogramm müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Kennzeichnungspflicht: An jeder Drohne, welche mehr als 0,25 Kilogramm wiegt, muss eine Plakette mit der Adresse und dem Namen des Besitzers angebracht sein
  • Erlaubnispflicht: Modelle mit mehr als 5,0 Kilogramm benötigen eine Erlaubnis von der Landesluftfahrtbehörde
  • Flughöhe ab 100 Meter: Wer höher als 100 Meter fliegen möchte, benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung
  • Flugverbot: Das Benutzen der Drohne über Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Wohngrundstücken ist grundsätzlich untersagt. Zudem darf sie nicht in der Nähe eines Flughafens eingesetzt werden.

Zwei individuelle Optionen um die Drohne rundum abzusichern
Die optimale Absicherung des technischen Gerätes ist davon abhängig, ob dieses privat oder gewerblich genutzt wird:

  • Private Nutzung
    Die Privathaftpflichtversicherung der AXA beinhaltet bereits in der Grunddeckung eine Absicherung für den Gebrauch von Drohnen. Privat genutzte Modelle mit einem Gewicht bis zu 5 Kilogramm sind bis zu einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro weltweit abgedeckt. Wichtig: In Bezug auf das Maximalgewicht ist die Kamera mit einzukalkulieren.
  • Gewerbliche Nutzung
    Im Rahmen der Betriebshaftpflicht kann die Drohne als preiswerter Zusatzbaustein mit eingeschlossen werden. Auch hier sind die Geräte bis zu einem Maximalgewicht von 5 Kilogramm – einschließlich Kamera – abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt 1 Millionen Euro und ist innerhalb von Europa gültig.

Gut versichert, wenn’s passiert

Die Drohnenhaftpflichtversicherung der AXA

  • Sicherer Schutz vor den finanziellen Folgen bei einem Unfall mit der Drohne
  • Die AXA wehrt ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche ab
  • Unkompliziert als preiswerter Zusatzbaustein oder als maßgeschneiderte Einzelpolice erhältlich

Wir von der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wissen, die Absicherung der Drohne ist nicht nur als gesetzliche Vorschrift zu betrachten. Die Drohnenhaftpflichtversicherung schützt Sie im Falle eines Unfalles oder eines Schadens vor den finanziellen Folgen.

Schadensbeispiel
Herr Maier übt auf einem offenen Feld die Steuerung seiner Drohne. Dabei entgeht ihm, dass sich zwei Fußgänger nähern. Eine Windböe ergreift das Gerät und Herr Maier kann die Drohne nicht mehr ausbalancieren. Diese fällt hinab und trifft dabei einen der Passanten. Der Spaziergänger erleidet eine Kopfverletzung und bleibt für einige Wochen arbeitsunfähig. Die Drohnenversicherung der AXA kommt für die Ansprüche, wie Behandlungskosten und Verdienstausfall auf, welche an Herr Maier gestellt werden.

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Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.

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