Üblicherweise laufen die Verträge für vermögenswirksame Leistungen sieben Jahre, wovon sechs Jahre eingezahlt werden muss. Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach Ablauf des Vertrags können Sie über das Guthaben frei verfügen. Beispielsweise können Sie es für viele eigene Bedürfnisse, wie für Ihre Altersvorsorge nutzen. Beachten Sie, dass Bausparverträge sieben Jahre lang angespart werden müssen. Um in den Genuss einer Arbeitnehmersparzulage zu kommen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen, des zu versteuernde Einkommen, nicht überschritten werden. Das ist gerade für Familien mit Kinder sehr interessant, weil sie eventuell durch die steuerlichen Freibeträge die Zulage einstreichen können. Wenn Sie Probleme haben, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, können Sie Ihren letzten Steuerbescheid zur Hand nehmen. Dort ist er explizit aufgeführt. Wer vom Staat Zuschüsse erhalten möchte, muss über einen VL-Fondssparplan oder einen Bausparvertrag verfügen oder eine Baufinanzierung tilgen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse vom Arbeitgeber, um ein Vermögen aufzubauen.
- Der Höchstbetrag beläuft sich auf 40 Euro im Monat. Im Arbeits- oder Tarifvertrag ist die Höhe meist geregelt.
- Sie haben die Auswahl zwischen verschiedenen Anlageformen. Entweder Klassiker, wie Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne, oder die Tilgung Ihrer Baufinanzierung.
- Wenn Sie sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegen, erhalten Sie vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Unter Umständen lässt Ihnen der Staat bei einem Bausparvertrag noch eine Wohnungsbauprämie zukommen.
- Eine private Aufstockung ist eventuell lohnend, wenn der Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlt. Unter Umständen erhalten Sie eine Förderung. Erst nach sieben Jahren wird der Sparbetrag ausgezahlt erst am Ende der Laufzeit können Sie staatliche Prämien einstreichen.
So gehen Sie vor:
- Erkundigen Sie sich, ob vermögenswirksame Leistungen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind
- Sehen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an. Eventuell sind Sie zur zur Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie berechtigt.
- Wählen Sie eine passende Anlageform: Tilgung eines Teils der privaten Baufinanzierung, Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparplan.
Die Förderungen im Überblick
- Bauen Sie mit Ihrem Einkommen ein Vermögen auf und kassieren Sie vom Staat bis zu 20 % zu Ihrer eigenen Sparleistung.
- Je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 480 Euro jährlich an der VL
- Das Finanzamt beteiligt sich bis zu 9 % als Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr an der VL
- Im Rahmen der VL sind 20 % jährliche Förderung auf ein Beteiligungssparen möglich, allerdings auf VL-Aktiensparen nur max. 400 Euro pro Jahr
- Das Finanzamt lässt Ihnen 8,8 % Wohnungsbauprämie auf die förderfähige jährliche Sparleistung eines Bausparvertrags zukommen. Bei Ledigen beträgt sie 512 Euro, bei Verheirateten 1024 Euro.
- Um eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, dürfen die Einkommensgrenzen bei einem Bausparvertrag 17.900 EUR bei Alleinstehenden und 35.800 EUR bei Verheirateten nicht übersteigen. Bei einem Beteiligungssparen (VL-Fonds) liegt die Grenze bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Allerdings muss eine siebenjährige steuerliche Bindefrist beachtet werden.
Wer eine Wohnungsbauprämie erhalten möchte, darf das zu versteuernde Einkommen nicht übersteigen: Alleinstehende 25.600 EUR, Verheiratete 51.200 EUR. Allerdings muss der Begünstigte steuerpflichtig sein und muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, bzw. im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollenden. Vollwaisen genießen Sonderstatus und sind von dieser Regelung ausgenommen.
Folgende Anlageformen sind für VL möglich
- Banksparplan
- Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- betriebliche Altersversorgung
- Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
- kapitalbildende Lebensversicherung