AXA Stuttgart MB Versicherungsvermittlungs GmbH | Betriebsrentenstärkungsgesetz

AXA MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Verbesserte Altersvorsorge mittels gesetzlicher Regelungen

Bereits früher haben Arbeitgeber Ihre Belegschaft mittels einer Zusatzversicherung abgesichert, damit diese nach Ihrer aktiven Zeit von einer Rente profitieren konnten. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge immer mehr gewandelt. Zuletzt wurden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hierzu völlig neue Maßstäbe gesetzt. Primär soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver gestalten.

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von der Erhöhung der Fördermaßnahmen, weil nunmehr auch Mitarbeiter mit geringem Einkommen eher dazu neigen, an der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb teilzunehmen.

Sie als Unternehmen profitieren natürlich auch davon: Die neue betriebliche Altersvorsorge stellt Arbeitgebern eine optimale Möglichkeit zur Verfügung, Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.

Die positiven Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes für die Mitarbeiter im Überblick

  • Durch die Entgeltumwandlung sparen sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, weshalb bei Neuverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten ist; für bestehende Verträge gilt diese Regelung ab 2022
  • Im Falle von arbeitgeberseitiger Unterstützung im Rahmen des Aufbaus einer bAV bis zu einem Salär von 2200 Euro (bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber) genießen Sie Vorteile im Rahmen der Steuerentlastung
  • Deutlich attraktivere Ausgestaltung der Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
  • Im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG profitieren Sie von einem erhöhten steuerfreien Förderrahmen für Ihre Zahlungen.
  • Verbesserter staatliche Förderung, falls Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden, (Regelungen im Rahmen Abfindung)
  • Verbesserte staatliche Förderung im Falle von ausbleibendem Gehalt (z.B. im Rahmen der Elternzeit, Sabbatjahr oder Entsendung ins Ausland); in diesen Fällen besteht die Möglichkeit der Nachdotierung
  • Einführung eines attraktiven Freibetrages für Rentner, damit nicht die volle Betriebsrente auf die gesetzliche Altersvorsorge angerechnet wird
  • Optional ist die Nutzung von Opting-Out-Modelle möglich (gemäß Gesetz „Optionssysteme“)
  • Tarifvertragliche Regelung der betrieblichen Altersvorsorge

Nicht ausschließlich auf das Gehalt achten

In der Presse ist das Thema Fachkräftemangel nach wie vor allgegenwärtig. Der Grund hierfür liegt darin, dass über Jahre hinweg eine stetige Abnahme von geeignetem Personal zu verzeichnen ist – branchenübergreifend. Hieran konnte auch die EU-Osterweiterung oder andere politische Instrumentarien nichts ändern.

Doch was bedeutet dies konkret für Ihre Firma? Die Antwort ist in der Theorie zunächst einfach zu geben: Sie müssen im Personalwettbewerb im Rahmen der Anwerbung die Nase vorn haben und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass das vorhandene Fachpersonal nicht zur Konkurrenz abwandert.

Ein ideales Gegenmittel ist die betriebliche Altersvorsorge oder eine gesicherte Rente, da in der heutigen Zeit immer mehr Mitarbeiter gesteigerten Wert darauf legen. Gleichzeitig können Sie sowie Ihre Arbeitnehmer massiv Steuern und Sozialabgaben sparen, so dass sich automatisch eine „Win-Win-Situation“ ergibt.

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – Sie haben die Wahl

Ob Direktversicherung, Pensionskasse- oder Fonds, Sie haben die Wahl aus unterschiedlichen Modellen.

Die bekannteste und zugleich einfachste Möglichkeit zum Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ist der Weg über die Direktversicherung oder auch Entgeltumwandlung genannt. Hierbei werden die Versicherungsbeiträge unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers beglichen, was dazu führt, dass die zu versteuernden Bruttoeinnahmen sinken.

Hierdurch spart sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge, da letztere sich anhand des zu versteuernden Einkommens berechnen.
Durch die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz müssen die realen Einsparungen der Sozialversicherungsabgaben – mindestens 15 Prozent an den Arbeitnehmer weitergegeben werden.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail

BAV Förderbetrag

  • Der auszuzahlende Betrag ist an eine Direktversicherung gekoppelt. Es handelt sich dabei um ein besonderes Produkt, das die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. (§ 100 EStG).
  • Für den entsprechenden Mitarbeiter können Sie zwischen 240 EUR und 480 EUR pro Kalenderjahr zusätzlich zum Gehalt steuer- u. sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen.
  • Wenn das monatliche Gehalt des Mitarbeiters 2.200 € nicht übersteigt, bleiben Beitragszahlungen für eine andere bAV unberücksichtigt.
  • Sie erhalten vom Staat einen Sofort-Zuschuss von 30%, der umgehend mit der Lohnsteuer verrechnet wird.
  • Den übrigen Arbeitgeberbeitrag können Sie als Gewinnminderung in der Betriebsausgabe geltend machen.
  • Im Gegensatz zu einer üblichen Gehaltserhöhung werden auf Ihren gesamten Arbeitgeberbeitrag keine Sozialabgaben erhoben.

Beispiel

Sie zahlen Ihren Mitarbeiter einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 480,00 Euro. Der Lohnsteuer-Sofort-Abzug beträgt 30 v.H., also 144,00 Euro, so dass sich ein Nettoaufwand von 336,00 Euro ergibt.

Durch die zusätzliche steuerliche Entlastung auf den verbleibenden Nettoaufwand (Betriebsausgabenabzug) bei einem angenommenen Unternehmenssteuersatz von 30 v.H. werden nochmals 100,00 Euro in Abzug gebracht.

Somit ergibt sich ein effektiver Arbeitgeberaufwand in Höhe von 236,00 Euro und eine zusätzliche Sozialabgaben-Ersparnis in Höhe von 96,00 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge – tarifvertragliche Vereinbarungen möglich

Ein weiterer Pluspunkt, den das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich bringt, ist die Tatsache, dass nunmehr im Rahmen der Tarifvertraglichen Vereinbarungen die betriebliche Altersvorsorge verankert werden kann, so dass diese für beide Seiten rechtsverbindlich geregelt werden kann.

Das sogenannte „Sozialpartnermodell“ ermöglicht den beiden Parteien in den Tarifverträgen individuelle Beitragszusagen zu vereinbaren. Auf diese Weise lässt der Gesetzgeber zu, dass individuelle Altersvorsorgelösungen abgeschlossen werden können, da im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit den Mitarbeitern unterschiedliche, jedoch verbindliche, Beiträge ausgehandelt werden können.

Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die mehr und mehr durch die Mitarbeiter angenommen wird – für Sie demnach ein top Mittel im Rahmen der Mitarbeiterbindung.

Betriebliche Krankenversicherung – ebenfalls eine lohnenswerte Möglichkeit der Mitarbeiterbindung

Für alle Unternehmer, die noch nicht überzeugt von der bAV sind oder diejenigen, die diese noch toppen möchten, besteht die Möglichkeit, eine betriebliche Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Mit dieser genießt Ihre Belegschaft besondere Behandlungsmaßnahmen über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Auf diese Weise können Sie zum einen Ihre Mitarbeiter motivieren und gleichzeitig von einer nachweislich geringeren Krankenquote profitieren. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an!

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