Unterstützungskasse

Weshalb Unterstützungskassen sinnvoll sind

Zur Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung ist eine Unterstützungskasse sinnvoll. Diese ist recht flexibel einsetzbar. Gerade für Mitarbeiter, welche einen besonderen Absicherungsbedarf besitzen, ermöglichen Unterstützungskassen besondere Freiräume. Zur klaren Strukturierung einer betrieblichen Altersversorgung ist die Unterstützungskasse aufgrund Kombinationsmöglichkeiten mit einer Direktversicherung für sämtliche Mitarbeiter optimal nutzbar. Sofern man beispielsweise Entgeltumwandlungsbeiträge sowie Arbeitgeberbeiträge strikt voneinander trennen möchte, wäre dies damit möglich.

Unkomplizierte Funktion der Unterstützungskasse:

AXA Stuttgart MB Versicherungsvermittlungs GmbH | AXA Unterstützungskasse

Sinnvolle Bestandteile einer betrieblichen Altersversorgung

Die Unterstützungskasse der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart bietet Ihnen Kombinations-Möglichkeiten unterschiedlicher Leistungen. Hierbei können Sie in einem Leistungsplan Leistungen zur Alters-, Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sowie Hinterbliebenenversorgung zusammenfassen. So besteht die Möglichkeit von Renten- sowie Kapitalleistungen im Rahmen des Leistungsplanes. Dabei erfolgt anhand des Bedarfs Ihres Unternehmens sowie Ihrer Arbeitnehmer die Ausgestaltung der Leistungen. Mithilfe von Abschlüssen einer Rückdeckungsversicherung bei AXA werden Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse finanziert.
 
Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. In dieser ist für Sie als Arbeitgeber eine Mitgliedschaft möglich.

Überblick der Förderungen der Unterstützungskasse

Arbeitgeberfinanzierte Beitragszahlungen

Steuerliche Betrachtung der Beitragszahlungen:
Es besteht unbegrenzte Steuerfreiheit arbeitgeberfinanzierter Beiträge für Arbeitnehmer. Eine Absetzbarkeit dieser Beiträge als Betriebsausgaben ist für Arbeitgeber unbegrenzt möglich.
 
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung der Beitragszahlungen:
Bezüglich der Sozialversicherung sind derartige Beiträge für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer unbegrenzt beitragsfrei.

Arbeitnehmerfinanzierte Beitragszahlungen

Die Entgeldumwandlung:
Steuerliche Betrachtung der Beitragszahlung:
Auf Arbeitnehmer-Seite werden Beitragszahlungen aus dem Bruttoeinkommen finanziert. Somit entfällt hierfür unbegrenzt eine steuerliche Belastung.
Arbeitgeber können derartige Beiträge unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzen.

Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung der Beitragszahlung:
Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind derartige Beitragszahlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragsfrei.

Vergleich der Unterstützungskasse

Vorteile auf Arbeitgeberseite

  • Sämtliche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden ausgelagert.
  • Es erfolgt keine Bilanzberührung.
  • Bei Arbeitgeber-Finanzierung erfolgt steuerliche Beschränkung auf Höchstleistungen.
  • Beitragszahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
  • Der Verwaltungsaufwand ist minimal.
  • Bei Mitarbeitern mit hohem Einkommen besteht Mehrwert.
  • Aufgrund Übertragung der Versorgung zu einem neuen Arbeitgeber kann vorzeitiges Ausscheiden eines Mitarbeiters einfach gehandhabt werden.
  • PSV-Beiträge sowie Verwaltungsgebühren sind als Betriebsausgaben absetzbar. Beiträge werden zur Rückdeckungsversicherung geleistet.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden gespart. Dies erfolgt bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Entgeltumwandlung.
  • Bei frühzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters besteht kein Nachfinanzierungsrisiko.

Vorteile auf Arbeitnehmerseite

  • Bei Entgeltumwandlung erfolgt eine Sozialversicherungsersparnis bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Es besteht unbegrenzte Steuerfreiheit der Beitragszahlung.
  • Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalzahlung anstatt lebenslanger Altersrente.
  • Eine beitragsfreie Fortsetzung der Versorgung oder Übertragung des Versorgungsanspruchs auf einen neuen Arbeitgeber sind bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis möglich.
  • Aufgrund Auslagerung der Versorgungsleistungen auf die Unterstützungskasse sowie Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) besteht auch bei Arbeitgeber-Insolvenz große Sicherheit.
  • Der Einschluss einer Hinterbliebenen- sowie Berufsunfähigkeitsleistung ist möglich.
  • Versorgungsleistungen werden erst im Versorgungsalter und dann meist zu niedrigeren Steuersätzen besteuert.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot hierfür von den Experten der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart erstellen.

AXA Stuttgart MB Versicherungsvermittlungs GmbH | Details zur Unterstützungskasse der AXA

Informationen zur Unterstützungskasse

Weitere Details zur Unterstützungskasse der AXA

Wählbare Versorgungsformen der Unterstützungskasse

Steuerliche Behandlung von Beitragszahlungen bei Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steuerliche Behandlung dieser Leistungen

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Vorgehensweise bei einem frühzeitigen Ausscheiden eines Arbeitnehmers

Zur Einrichtung der Unterstützungskassenversorgung fallen geringfügige Zusatzkosten an

Lediglich ein geringer Verwaltungsaufwand fällt für Arbeitgeber an. Dieser beschränkt sich essenziell auf eine Beantragung der Versicherung, die vertragsgemäße Leistung vereinbarter Beiträge und entsprechende Meldung eventueller Ausscheidungsfälle.
 
Die überwiegende Anzahl anfallender Verwaltungsaufgaben, sogar die Verwaltung laufender Rentenfälle, wird gegen eine geringe Gebühr durch die Unterstützungskasse für Arbeitgeber übernommen.
 
Mithilfe des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) werden laufende Renten sowie unverfallbare Anwartschaften der Unterstützungskasse gegen Insolvenz des Trägerunternehmens geschützt. Der PSV-Beitrag, welcher im Verhältnis zum Absicherungsumfang lediglich einen Promillesatz beträgt, dient dieser entsprechenden Absicherung. Der PSV-Beitrag wird jährlich erneut festgelegt.

Was geschieht bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Sogar für den Fall einer eventuellen Arbeitgeber-Insolvenz besteht für künftige Versorgungsleistungen Schutz. Dieser Schutz besteht mithilfe des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften. Entsprechende Mitgliedsbeiträge an den PSV sind vom Arbeitgeber zu leisten.

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