Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Der § 22 WHG verpflichtet Inhaber eines Öltanks oder anderen wassergefährdenden Substanzen zur Haftung. Die Gefährdungshaftung sieht eine unbegrenzte Haftung vor, unabhängig vom eigenen Verschulden. Oft verursachen defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Haut den Ölaustritt aus einem Tank. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Öltankbesitzer vor den immensen finanziellen Belastungen.
Gebäudeversicherung
Damit schützen Sie sich vor enormen finanziellen Belastungen, wenn Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre oder Überschwemmungen Ihr Haus beschädigen. Ebenfalls springt sie bei Mietausfällen ein.