Rürup-Rente der AXA Geschäftsstelle
MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Private Altersvorsorge wird gerade in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann die Belastungen bereits heute nicht mehr tragen. Mit der AXA Rürup-Rente sorgen Sie an der richtigen Stelle vor. Das erfahrene Team der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Überzeugen Sie sich selbst!

Bedeutung der AXA Rürup-Rente

Hinter der gesetzlichen Rentenversicherung steht ein sogenanntes Umlageverfahren. Es sieht vor, dass die Beiträge, die auf der einen Seite eingezahlt werden, auf der anderen Seite als Rente wieder an Leistungsbezieher überwiesen werden. Dieses System funktioniert aber nur dann auf einem stabilen Niveau, wenn es ähnlich viele Einzahler wie Leistungsbezieher gibt. Steigt die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, ohne dass mehr Beitragszahler dazu kommen, sinkt die Rente.
 
Bereits heute liegt das Niveau der gesetzlichen Rente unterhalb von 50 Prozent des letzten Verdienstes. Daraus resultiert die sogenannte Rentenlücke. Sie gibt an, wie weit sich Nettoeinkommen und Nettorente voneinander unterscheiden.
 
Beispiel: Sie verdienen aktuell 3.000 Euro netto. Als Rentnerin oder Rentner werden Sie – beispielsweise – 1.600 Euro erhalten. Ihre individuelle Rentenlücke liegt bei 1.400 Euro netto pro Monat.
 
Hier kommt die AXA Rürup-Rente ins Spiel. Denn sie ermöglicht Ihnen, durch eigene Einzahlungen und staatliche Förderungen, die Rentenlücke zu schließen. Dabei stehen verschiedenste Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zur Verfügung!

Steuerliche Förderung der AXA Rürup-Rente

Die AXA Rürup-Rente unterliegt verschiedensten Rahmenbedingungen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ein- und Auszahlungen vom Staat gefördert. Die spürbarste Förderung gibt es dabei bei der Steuer (Stand: 2022):

  • Sie können Ihre gezahlten Beiträge vollständig als Sonderausgaben absetzen. Bei Singles liegt der Höchstbetrag pro Jahr bei 25.639 Euro. Werden Sie zusammenveranlagt, können Sie die doppelte Summe absetzen – auch, wenn nur einer der beiden Ehegatten eine Rürup-Rente nutzt. Der eine Ehegatte überträgt seinen abziehbaren Betrag schlicht an den anderen
  • Das Finanzamt berücksichtigt aktuell 94 Prozent der geltend gemachten Beiträge als Sonderausgaben. Dieser Betrag steigt Jahr für Jahr um zwei Prozent, sodass ab 2025 der volle Beitrag abziehbar ist

Bei einer Steuerlast von 40 Prozent sparen Sie durch die vollen 51.278 Euro Sonderausgaben über 20.000 Euro an Einkommensteuer. Die Rürup-Rente eignet sich damit grundsätzlich für jeden, besonders aber für gutverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige. Denn sie profitieren überproportional von den abziehbaren Beiträgen.

Die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente

Nicht nur während Sie einzahlen, sondern auch bei der Auszahlung der AXA Rürup-Rente kommen steuerliche Vorteile zum Vorschein. Denn Sie müssen nur einen Teil der Rentenzahlungen von AXA versteuern.
 
Das dahinterstehende Modell ist die nachgelagerte Besteuerung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass beispielsweise bei einer erstmaligen Auszahlung der Rente in 2022 82 Prozent der Rürup-Rente der Besteuerung unterliegen. Bei einer Rentenzahlung von 1.500 Euro pro Monat wären dies 1.230 Euro. Auf diesen Betrag wendet das Finanzamt dann Ihren individuellen Steuersatz an, wobei Sie regulär Werbungskosten geltend machen können.

Gut zu wissen

Der sogenannte Ertragsanteil (im Beispiel die 82 Prozent) steigt bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent an.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der AXA Rürup-Rente

Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der AXA Rürup-Rente gehören:

  • Auszahlung der Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr
  • Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente, die entweder monatlich oder jährlich gezahlt wird
  • Keine Verkaufs- oder Abtretungsmöglichkeit des Vertrags
  • Auch bei Tod der versicherten Person nur Auszahlung als Rente – nicht als Einmalbetrag

Die Rürup-Rente von AXA erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen, die für eine steuerliche Begünstigung notwendig sind.

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