Auch wenn der Gesetzgeber im BGB keine eindeutige Unterscheidung zwischen einzelnen Arten von Schäden getroffen hat, hat sich diese in der Praxis herauskristallisiert. Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart deckt alle Typen ab. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.
Personenschäden
Zu einem Personenschaden kommt es, wenn ein Mensch körperlich verletzt oder getötet wird. Dabei ist anders als etwa bei einem Sachschaden nicht zwingende Voraussetzung, dass der Schaden dauerhaft bestehen bleibt. Es reicht also bereits eine kleine Verletzung aus, damit Geschädigte Ansprüche gegen Sie geltend machen können.
Tatsächlich gehören Personenschäden zu den Vorfällen mit den teuersten Folgen für Geschädigte und Schadensverursacher. Denn hier bestehen unter anderem Ansprüche auf Schmerzensgeld und allgemeinen Schadensersatz. Letztere setzen sich aus dem Verdienstausfall und eventuellen Behandlungskosten zusammen. Denn auch die Krankenversicherung des Geschädigten kann gegen den Verursacher der Kosten vorgehen.
Die AXA Berufshaftpflichtversicherung bietet hier umfassenden Schutz. Wir übernehmen Aufwendungen auch dann, wenn sie erst mehrere Jahre später geltend gemacht werden oder fortlaufend entstehen. Das ist etwa bei der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt der Fall.
Sachschäden
Für einen Sachschaden ist Voraussetzung, dass ein körperlicher Gegenstand (Sache im Sinne des BGB) beschädigt oder zerstört wird. Zusätzlich muss tatsächlich ein Mehraufwand entstehen, der Schaden muss also einen gewissen Bestand haben. So reicht eine leicht entfernbare Verschmutzung etwa noch nicht aus, um tatsächlich einen Sachschaden annehmen zu können.
Besonders im gewerblichen Bereich sind Sachschäden leider an der Tagesordnung. Denn Fehler sind menschlich und lassen sich auch mit dem besten Personal nicht vollständig vermeiden oder ausschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart ist hier Ihr starker Partner!
Vermögensschäden
Besonders für Berufsgruppen, in denen hohe Gegenstands- und Streitwerte zum täglichen Geschäft gehören, sind Vermögensschäden ein großes Risiko. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn Sie die Minderung des Vermögens einer Person verursachen oder verhindern, dass sich das Vermögen vermehrt. Unsere Berufshaftpflichtversicherung, die für einige Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, deckt dabei sowohl echte als auch unechte Vermögensschäden ab.
Zur Veranschaulichung ein praktisches Beispiel: Sie sind als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei selbstständig tätig und betreuen einen Mandanten bei einer Forderung auf Schadensersatz. Nun übersehen Sie eine relevante Frist und die Durchsetzung des Anspruchs scheitert. Damit haben Sie einen Vermögensschaden verursacht, den Sie ohne passgenauen Versicherungsschutz aus eigener Tasche auszugleichen haben.