Fallbeispiele für eine Kfz-Flottenversicherung
Da sich im Straßenverkehr schnell ein Unfall ereignen kann, sehen Sie an nachfolgenden Fallbeispielen, wie wichtig eine Kfz-Flottenversicherung ist:
1. Fallbeispiel:
Ein Mitarbeiter von Ihnen übersieht die rote Ampel und dadurch wird das eigene Fahrzeug sehr beschädigt. Da die grobe Fahrlässigkeit in der Kaskodeckung enthalten ist, reguliert AXA problemlos den Schaden.
2. Fallbeispiel:
Ihr Fahrer ist mit einem geleasten Lkw im Werkverkehr bis 3,5 t unterwegs. Leider verursacht er einen Unfall mit Totalschaden. Üblicherweise trägt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, der sich meist unter dem Restwert des Fahrzeuges bewegt. Aufgrund der GAP-Deckung ersetzt AXA die Differenz zwischen Restleasingforderung und dem Wiederbeschaffungswert des Lieferwagens.
3. Fallbeispiel:
Der Klempnermeister Schulz fährt wie so oft auf der Landstraße mit seinem Lieferwagen zu einem Kunden. Plötzlich läuft ihm ein Reh vor den Wagen und er kann nicht mehr ausweichen oder rechtzeitig bremsen. Der Schaden gestaltet sich als so erheblich, dass der Wagen nur noch in die nächste Fachwerkstatt abgeschleppt werden kann. Selbstverständlich trägt AXA die Kosten für den Sachschaden am Fahrzeug, den Abschleppdienst und ein zur Verfügung gestelltes Ersatzfahrzeug.
4. Fallbeispiel:
Ein Techniker vom Kundendienst parkt sein Dienstfahrzeug nach der Arbeit regelmäßig vor seinem Haus. Am nächsten Morgen entdeckt er, dass das verschlossene Fahrzeug gestohlen wurde. AXA trägt die Kosten zur Wiederbeschaffung des Fahrzeugs sowie eine Ablöse aus dem Leasingvertrag des gestohlenen Fahrzeugs.
5. Fallbeispiel:
Der Chef ist mit dem Firmenwagen unterwegs und verursacht einen Unfall. Er hat das Vorfahrtsschild übersehen und kracht mit dem zur Vorfahrt berechtigten Fahrzeug zusammen. Da er sich unglücklicherweise dabei ein Bein bricht, übernimmt AXA für vier Wochen den entstandenen Arbeitsausfall. Darüber hinaus trägt AXA die Kosten für den Totalschaden am Fahrzeug und übernimmt den Sachschaden am Fahrzeug des Unfallgegners.