Wenngleich der Gesetzgeber im BGB nicht zwischen einzelnen „Typen“ von Schäden unterscheidet, hat sich diese Unterscheidung in Rechtsprechung und Praxis ergeben. Auch die private Haftpflichtversicherung der AXA differenziert zwischen Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die drei wichtigsten Schadensarten.
Der Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn Sie dafür sorgen, dass das Vermögen einer dritten Person vermindert wird. Außerdem wird er angenommen, wenn Sie eine Vermögensmehrung vermeiden. Bei einem unechten Vermögensschaden tritt dieser nur infolge anderer Schadensereignisse, etwa durch die Reparaturkosten nach einem Sachschaden, ein. Auch hier sind Sie durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Vermögensschäden sind im privaten Lebensbereich eher weniger relevant. Anders sieht es dagegen im beruflichen Umfeld aus, da Sie hier etwa als Rechtsanwalt durch das Übersehen einer Frist dafür sorgen, dass Ihr Mandant seinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Auch wenn Sie bei der Abwicklung von Verträgen einen Fehler machen oder versehentlich zu hohe Beträge in Rechnung stellen, verursachen Sie einen Vermögensschaden. Hier ist die berufliche Haftpflichtversicherung der AXA das Mittel der Wahl.
Der Sachschaden
Wenn Sie oder Personen, für die Sie haften, eine fremde Sache beschädigen oder zerstören, liegt ein Sachschaden vor. Voraussetzung ist, dass der herbeigeführte Schaden nicht ohne wesentlichen Aufwand zu beseitigen ist, was etwa bei leichteren Verschmutzungen der Fall ist.
Sachschäden gehören im privaten Umfeld zu den häufigsten Zwischenfällen. Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Party eingeladen und lassen das Notebook eines Freundes fallen. Es wird teilweise zerstört und muss repariert werden, wobei Sie ohne passgenaue Haftpflichtversicherung auf den Kosten sitzenbleiben würden. Ähnliches gilt, wenn Sie mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen wie dem Fahrrad unterwegs sind.
Der Personenschaden
Von einem Personenschaden spricht man, wenn bei einem Vorfall ein anderer Mensch körperlich zu Schaden kommt oder sogar getötet wird. Derartige Ereignisse sind zwar in der Summe eher selten, führen aber dafür zu meist hohen Ansprüchen der Gegenseite. Sie sind oft derart umfangreich, dass Sie sich ohne entsprechende Privathaftpflicht Ihr Leben lang verschulden müssten.
Geschädigte haben in nahezu allen Fällen Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld. Hinzu kommen Forderungen auf Verdienstausfall, wenn die Person ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Auch die Krankenversicherung, die die unfallbedingten Behandlungskosten zunächst vorstreckt, kann diese voll oder teilweise wieder von Ihnen als Verursacher einfordern. So entstehen schnell Ansprüche in sechsstelliger Höhe, die sich auch über mehrere Jahrzehnte verteilen können.
Die private Haftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart bietet Ihnen und Ihrer Familie hier einen umfassenden Schutz. Wir übernehmen alle Folgen von selbst verursachten Personenschäden, auch wenn die Ansprüche der Geschädigten sich über längere Zeit hinziehen oder erst Jahre später geltend gemacht werden.