Personenschäden
Damit ein Personenschaden vorliegt, muss ein Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden. Das ist bei Verletzungen und dem Tod der Fall. Personenschäden führen in der Regel zu hohen Forderungen von Geschädigten, die aber mit der AXA Drohnenversicherung vollständig abgedeckt sind.
Zum einen hat der Geschädigte einen Anspruch auf sogenanntes Schmerzensgeld. Zum anderen bestehen Ansprüche auf Schadensersatz, die sich in nahezu allen Fällen aus den Behandlungskosten der Krankenversicherung, Verdienstausfall und Unterhalt zusammensetzen. Letzteres ist der Fall, wenn die Person so schwer verletzt wird, dass sie nicht mehr selbst für ihr Einkommen und damit ihren Unterhalt sorgen kann.
Ein praktisches Beispiel: Sie sind mit ihrer Drohne über einem Feldweg unterwegs. Durch einen technischen Defekt können Sie das Gerät nicht mehr steuern und es stürzt ab. Dabei trifft die Drohne einen spazieren gehenden Passanten, der unter anderem eine schwere Kopfverletzung davonträgt und mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann. Die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart übernimmt alle gesetzlichen Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen.
Sachschäden
Zu einem Sachschaden kommt es, wenn ein körperlicher Gegenstand oder eine Mehrheit von Gegenständen (Sachen) zerstört oder beschädigt wird. Wichtig ist eine dauerhafte Beeinträchtigung, da sonst keine Mehraufwendungen und damit auch keine Schäden entstehen.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus der Praxis: Einer Ihrer Mitarbeiter ist mit der Drohne unterwegs, um Aufnahmen für Ihre Webseite anzufertigen. Dabei kommt es durch eine kurze Unachtsamkeit zum Absturz des Geräts, der wiederum die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs zur Folge hat. Durch den Einschluss der groben Fahrlässigkeit in der Drohnenversicherung der AXA ist der Schaden vollständig versichert.