AXA MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Drohnenversicherung

AXA Drohnenversicherung: Sichern Sie Ihre unbemannten Flugobjekte passgenau ab!

Drohnen spielen mittlerweile in allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Durch die leichte und kompakte Bauweise, verbunden mit modernerster Technik an Bord konnten sie in den letzten Jahren auch im gewerblichen Bereich deutlich an Bedeutung gewinnen. Allerdings kommt es auch immer wieder zu Unfällen mit unbemannten Flugobjekten. Die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart schützt Sie vor den teuren Folgen!

Die gesetzlichen Grundlagen bei Flügen mit Drohnen

Für Drohnen gibt es seit Herbst 2017 deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund der Einführung neuer Regeln waren steigende Unfälle und viele rechtliche Grauzonen, in denen sich unbemannte Flugobjekte und ihre „Piloten“ immer wieder bewegt haben.
 
Dabei gelten unter anderem folgenden Vorgaben, die auch die Drohnenversicherung betreffen:

  • Ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm muss eine Plakette mit Namen und Adressdaten des Besitzers der Drohne angebracht werden. So soll eine eindeutige Zuordnung im Falle des Absturzes möglich sein.
  • Wiegt die Drohne 2,0 Kilogramm oder mehr, müssen Piloten besondere Flugkenntnisse nachweisen („Drohnenführerschein“).
  • Ab einem Gewicht von 5,0 Kilogramm muss für Flüge eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegen. Vorher ist ein Start der Drohne verboten. Selbiges gilt für Flüge ab einer Höhe von 100 Metern.
  • Es gilt ein striktes Flugverbot über besiedelten Gebieten (vor allem Wohngrundstücken), Flughäfen, Naturschutzgebieten, Ansammlungen von Menschen und Naturschutzgebieten. Hintergrund sind Absturz- und Kollisionsgefahren.
  • Für jede Drohne muss eine Drohnenversicherung abgeschlossen werden, die – ähnlich wie beim Auto – mindestens den Haftpflichtschutz umfasst.

Übrigens: Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Sie Ihr unbemanntes Flugobjekt beruflich oder privat verwenden.

Grundlagen der Haftung: Hier kommt die AXA Drohnenversicherung ins Spiel

Für Unfälle mit Drohnen gelten dieselben Vorschriften wie in anderen Lebensbereichen. Das gilt in erster Linie für die sogenannte Haftpflicht, deren Grundzüge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Nach den einschlägigen Vorschriften haften Sie für alle Schäden, die Sie anderen Personen mit Ihrer Drohne zufügen. Dabei ist die Haftung der Höhe nach unbeschränkt, was zu schwerwiegenden Belastungen führen kann.
 
Hier kommt die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart ins Spiel. Wir übernehmen die Folgen von Schäden, für die Sie nach dem BGB in die Haftung genommen werden. Da Sie als Unternehmer auch für Ihre Mitarbeiter haften, deckt die betriebliche Drohnenversicherung den gesamten Betrieb ab. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Personen- und Sachschäden: Die häufigsten Zwischenfälle mit Drohnen

Auch wenn das BGB nicht zwischen einzelnen Schadensarten unterscheidet, gibt es sie in der Praxis. Besonders häufig in der Drohnenversicherung sind hier Personen- und Sachschäden sowie ihre oft teuren Folgen. Wir geben einen Überblick über die Unterschiede.

Personenschäden

Sachschäden

Leistungen und Vorteile: Hier überzeugt unsere Drohnenversicherung

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart schützen Sie sich sowohl als Unternehmer als auch in Ihrer Rolle als Privatperson vor den teuren Folgen verschiedenster Schäden. Dabei überzeugen wir unter anderem mit diesen umfassenden Leistungen und Vorteilen:

  • Erfüllung aller gesetzlichen Ansprüche an die Absicherung unbemannter Flugobjekte.
  • Die Drohnenversicherung ist in der Privathaftpflicht automatisch enthalten. Hier sind Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm versichert, sofern sie privat genutzt werden. Die Deckungssumme beträgt 20 Millionen Euro.
  • In Ihrer Betriebs- oder Berufshaftpflicht können Sie die Drohnenversicherung als preiswerten Baustein abschließen. Der Schutz ist auf Europa beschränkt und umfasst Schäden von bis zu einer Million Euro.
  • Alle gegen Sie geltend gemachten Ansprüche werden von uns ausführlich geprüft und gegebenenfalls abgewehrt. Sofern dabei Mehrkosten, etwa für Anwälte oder Gutachter entstehen, übernehmen wir sie.
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Sofern Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden durch leichtfertiges Handeln mitverursacht haben, bestehen keine Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Vorsatz ist aber nicht versichert.
  • Im gewerblichen Bereich können Sie den zusätzlichen Beitrag für die Drohnenversicherung als Betriebsausgaben absetzen.
  • Im Schadenfall stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und sind soweit möglich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar.
  • Alle Verträge verwalten Sie einfach und komfortabel über das AXA Online-Versicherungsportal.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart für gewerbliche und private Kunden erfahren? Wünschen Sie weitere Infos zu einer anderen Police oder ein erstes, unverbindliches und auf Sie zugeschnittenes Angebot? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Vom Angebot zum Abschluss: Wir sind für Sie da!

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