Das BGB unterscheidet im Grunde nicht nach der Art des Schadens. Dennoch haben sich in einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung klare Kriterien für eine derartige Unterscheidung ergeben. In der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart sind alle Typen abgedeckt. Unterschieden wird zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Der Personenschaden
Wird ein Mensch verletzt oder kommt er zu Tode, liegt ein Personenschaden vor. Relevant für die Betriebshaftpflichtversicherung ist er immer dann, wenn er durch Ihr Handeln als Unternehmer oder das Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.
Personenschäden ziehen in den meisten Fällen hohe Ansprüche nach sich. Auf der einen Seite steht das Schmerzensgeld. Auf der anderen Seite entstehen unter anderem Forderungen auf Verdienstausfall, wenn Geschädigte ihrer beruflichen Tätigkeit (vorübergehend) nicht mehr nachgehen können. Hinzu kommen Behandlungskosten, denn auch die Krankenversicherung hat gegen Schadensverursacher verschiedene Ansprüche.
Mit der AXA Betriebshaftpflichtversicherung sind Personenschäden vollständig abgedeckt. Dabei leisten wir auch, wenn später weitere Forderungen entstehen – etwa weil der Geschädigte dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und einen Anspruch auf Unterhalt gegen Sie hat.
Der Sachschaden
Besonders im gewerblichen Bereich kommt es weit häufiger zu Sachschäden als zu Personenschäden. Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn körperliche Gegenstände zerstört oder dauerhaft beschädigt werden. Leichtere Verschmutzungen, die mit wenig Aufwand zu entfernen sind, können daher noch keinen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Geschädigte Mehraufwendungen zu tragen haben.
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung leistet auch bei Sachschäden. Sie sind im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme umfassend und ohne Einschränkungen mitversichert.
Der Vermögensschaden
Zu einem Vermögensschaden kommt es, wenn Sie als Unternehmer die Minderung fremden Vermögens verursachen. Außerdem liegt ein solcher Schaden vor, wenn eine mögliche Mehrung von Vermögen durch Sie verhindert wird. Von untergeordneter Bedeutung ist zusätzlich die Unterscheidung zwischen „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden, wobei letztere immer eine Folge anderer Vorfälle darstellen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie sind Architekt und mit eigenem Planungsbüro seit vielen Jahren erfolgreich. Bei der Planung eines Einfamilienhauses passiert jedoch ein Fehler, durch den dem Kunden erhebliche Mehrkosten entstehen – unter anderem durch zu zahlende Vertragsstrafen. Die Summe dieser einzelnen Mehraufwendungen bildet den Anspruch, den Ihr Kunde aufgrund des Fehlers gegen Sie hat.
Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart besonders umfassend abgesichert. Für viele Berufsgruppen ist eine entsprechende Police sogar gesetzlich vorgeschrieben (etwa Anwälte und Ärzte), da hier bereits ein kleiner Fehler ausreicht, um immense Mehrkosten zu verursachen.