Viele unter Ihnen werden spontan sicherlich denken, wozu eine private Unfallversicherung sinnvoll sein soll. Schließlich sind Sie ja während der Arbeitszeit über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Doch wie die folgenden Ausführungen zeigen, unterliegt dieser Gedankengang einem großen Denkfehler – der Versicherungsschutz erstreckt sich tatsächlich allein auf die Arbeitszeit sowie der Wegstrecke zur Arbeit und wieder nach Hause.
Ausgeschlossen sind somit alle Unfälle, die sich außerhalt des genannten Zeitraumes ereignen. Selbst Pausenzeiten sind hiervon ausgenommen. Somit stellt sich also hier die Frage: „Was passiert, wenn der Unfall in der Freizeit passiert?“ Genau! Sie gehen absolut leer aus, da die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung leistet. Das bedeutet ferner, dass Arbeitslose generell leer ausgehen würden, da diese keinem Beruf nachgehen, bei dem Sie versichert wären.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart ausdrücklich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese schützt Sie jederzeit vor den finanziellen Folgen, die ein Unfallmit sich bringen kann. Das Beste bei dieser: Sie genießen Versicherungsschutz sowohl während als auch außerhalb Ihrer Arbeitszeit.