Sicherheitsleistungen – durch Gesetzgeber verpflichtend
Unternehmer aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe wissen um die Bedeutung von Einbehalten zur Sicherheit.
In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Formalia im Hinblick auf die Sicherheitsleistung sehr genau geregelt. In der Regel beträgt sie 5 Prozent der jeweiligen Auftragssumme.
Mittels der Kautionsversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart können Sie in diesem Zusammenhang auf der sicheren Seite sein – wir bürgen für die Ansprüche Ihres Auftraggebers. So gehen Sie sicher, immer die vollständige Rechnungssumme zu erhalten, auch wenn der Auftraggeber zunächst einen Teil einbehält.
Natürlich ist es verständlich, dass Bürgschaften sein müssen – es gibt leider derart viele schwarze Schafe auf dem Markt, so dass der Auftraggeber auch ein Stück weit unterstützt werden muss, wenn es heißt, seine Ansprüche in Form von Nachbesserungen etc. durchsetzen zu können.
Das Problem allerdings ist, dass jede Bürgschaft Ihren Kreditrahmen belastet und gleichzeitig die Liquidität eingeschränkt wird. Verhindern Sie dies effektiv mit der Kautionsversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Mit dieser lassen sich Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften schnell und problemlos direkt online abschließen.
Ferner bieten wir Ihrem Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau absolut problemlos, unbürokratisch einen Bürgschaftsrahmen an. Abhängig von der Branche müssen im Vorfeld einige Anforderungen erfüllt sein, dann steht einer Inanspruchnahme der attraktiven Konditionen unserer BonLine®-Produktlinie nichts mehr im Wege.
Produkt BonLine® S – Ihr Bürgschaftsrahmen der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart
Die Bürgschaft rückt nicht nur Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbe in eine gute Verhandlungsposition. Genießen Sie mit BonLine® S ferner nachfolgende Leistungen:
- Sie erhalten einen Bürgschaftsrahmen, welcher sich in Abhängigkeit Ihres Umsatzes und der Bonität errechnet. Optional können Sie für Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften ein Limit zwischen 25 % und 75 % auswählen.
- Je nach Bonität und Umsatz können Prämien und Sicherheiten festgelegt werden.
- Prämien kommen nur bei gezeichneten Bürgschaften zum Tragen, beziehungsweise bei Abruf einer Bürgschaft-Einzelabrechnung.
- Bei ausreichender können Bürgschaften auch ohne Sicherheiten gegeben werden.