Beamtenversorgung

Die Beamtenversorgung beinhaltet alle wirtschaftlichen und gesetzlichen Regelungen zur finanziellen und sozialen Absicherungen von Beamten, sowie von Familien und Hinterbliebenen dieser, im Todesfall. Folglich konkretisiert Sie, die zu vollziehenden Maßnahmen, bei Eintritt in den Ruhestand oder aber, bei frühzeitiger Rente, aufgrund von Dienstunfähigkeit.
 
Die Festlegung der Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten unterliegen dem Gesetzesvorbehalt – dem sogenannten Beamtenrecht. Dieses hat die bereits erwähnte Beamtenversorgung als Spezialgebiet zum Gegenstand und wird zu den Rechten des öffentlichen Dienstes gezählt. Das Beamtenversorgungsrecht unterscheidet sich in Grundlagen, Strukturen und Berechnungsmethoden von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Eigenständige Sonderstellung der Beamtenversorgung ist auf die verfassungsrechtliche Stellung des Berufsbeamtentums zurück zu führen. Dieses umfasst einen besonderen gesetzlich geregelten, öffentlich-rechtlichen Dienst, welcher im Treueverhältnis zum Staat steht – oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Dienstherrnfähigkeit. Das Beamtenrecht kennt daher lediglich den Begriff der „Dienstunfähigkeit“. Ein Beamter, der den besonderen Anforderungen seines Berufes nicht mehr nachgehen kann, ist nach Beamtenrecht trotzdem noch nicht als berufsunfähig anzusehen.

Eine zusätzliche Absicherung, durch eine private Versicherung, ist also in jedem Falle notwendig. Zur Klärung, der Frage, welche Versicherungsabhilfen Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen, berät Sie die MB Versicherungsvermittlungs GmbH sehr gerne.

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