Wenn Sie selbstständig tätig sind, hängt der Erfolg Ihrer Firma von Ihrem Einsatz und von Ihrer Kompetenz ab. Sollten Sie beispielsweise als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker, Psychologe, Architekt, Rechtsanwalt, Notar, Heilpraktiker, Ingenieur oder Arzt aus folgenden Gründen ausfallen, hält die AXA Ihnen mit der Praxisausfallversicherung finanziell den Rücken frei:
Sollten Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit längere Zeit in Ihrem Unternehmen ausfallen, sollten Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass die wichtigsten Kosten abgedeckt sind. Als fortlaufende Betriebskosten sind zum Beispiel folgende über die Praxisausfallversicherung der AXA versicherbar:
Folgende Beispiele zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie sich mit der Praxisausfallversicherung der AXA gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung schützen können.
Verdienstausfall wegen Krankheit
Nach einem Bandscheibenvorfall können Sie Ihrem Beruf einige Monate nicht nachgehen. In den Monaten erwirtschaften Sie kein Einkommen, sämtliche Kosten Ihres Unternehmens laufen jedoch weiter. Die Praxisausfallversicherung der AXA ist dafür die ideale Lösung, da diese die fortlaufenden Kosten in der Zeit Ihrer Abwesenheit trägt. Somit bleibt Ihre Existenz gesichert.
Geplatztes Wasserrohr
In Ihrer Praxis platzt ein Wasserrohr und beschädigt die Einrichtung so massiv, dass die Arbeit unterbrochen werden muss. Die Praxisausfallversicherung der AXA übernimmt in dem Fall die fortlaufenden Betriebskosten.
Wenn Sie sich für die Praxisausfallversicherung der AXA interessieren, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns, der AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen, auf. Unser kompetentes Versicherungsteam freut sich auf eine unverbindliche Beratung. Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite mit uns vereinbaren. Gern können Sie uns natürlich auch persönlich vor Ort in unserer Agentur in Bremen besuchen. Wir freuen uns auf Sie!