AXA Bremen fair Finanzpartner oHG | Unterstützungskasse

AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der AXA Regionalvertretung fair
Finanzpartner oHG in Bremen

Liefern Sie einen Baustein zur Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter

Die Unterstützungskasse der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt eine besondere und überaus effektive Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dar. Durch teilweise sehr hohe staatliche Förderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Unterstützungskasse ist es möglich, monatlich hohe Beitragsbelastungen unter Zuhilfenahme der Steuerentlastungen auszugleichen. Aus diesem Grund ist die Unterstützungskasse gerade für Führungskräfte, welche im Alter eine hohe Versorgungslücke zu erwarten haben ein hervorragendes Modell im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Gleichzeitig kommen beide Seiten in den Genuss maximaler Flexibilität, die in der heutigen Zeit unverzichtbar ist. Wir geben einen ersten Überblick.

Unterstützungskasse

So einfach ist die Funktionsweise

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine Versicherungseinrichtung, die aus rechtlicher Sicht eigenständig agiert – es werden hier Alters- Hinterbliebenen und Invalidenversorgung zugesprochen. Als Arbeitgeber treten Sie nunmehr der Unterstützungskasse der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen bei – schon können Ihre Arbeitnehmer in vollem Umfang hiervon profitieren. Aber nicht nur Ihre Mitarbeiter ziehen Ihre Vorteile aus der Unterstützungskasse. Auch als Unternehmer partizipieren Sie von einer durch Umfragen belegbaren höheren Mitarbeiterzufriedenheit. Eine gute betriebliche Altersvorsorge ist vielen Spitzenkräften ebenso wichtig, wie die Höhe des tatsächlichen monatlichen Einkommens. Viele sind sogar bereit, beim laufenden Einkommen Abstriche zu machen, um den Lebensabend finanziell abzusichern. Mit der Unterstützungskasse der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen kann die Altersvorsorge besonders leicht gestaltet werden – Sie kann durch Sie als Arbeitgeber, als auch durch Entgeltumwandlung erfolgen. Das Besondere allerdings ist nunmehr die Tatsache, dass Grenzen für einen steuerlichen Abzug der eingezahlten sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer entfallen.

Die Vorteile für den Arbeitgeber
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
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  • Eine fast unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung ist unter steuerlicher Betrachtung möglich, hier gibt es allerdings Beschränkungen bei der Höchstleistungen bei einer AG-Finanzierung
  • Unter gewissen Umständen sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen würden.
  • Der Verwaltungsaufwand hält sich in überschaubaren Grenzen
  • Die Bilanzen werden nicht durch die Unterstützungskasse berührt.
  • Die Versorgungsrisiken werden relativ einfach und sicher ausgelagert
  • Es entsteht ein besonders hoher steuerlicher Effekt bei sehr hohen Gehältern, da die Höchststeuersätze merklich abgemildert werden können.
  • Unter Umständen Unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung möglich
  • Bei einer Entgeltumwandlung kann die Steuerersparnis – bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen
  • Die Versteuerung der Versorgungsleistungen werden erst bei Auszahlung versteuert, hier gilt die günstigere Fünftelungsregel!!!!
  • Hoher Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers, dann zahlt die Unterstützungskasse und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Eine komplette Auszahlung der Ablaufleistung ist möglich, dies bietet sich z.B. an, wenn die Lebenserwartung durch z.B. Krankheit stark vermindert ist.
    - Ebenso ist eine lebenslanger Altersrente möglich
  • Optional gibt es die Möglichkeit Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen einzuschliessen.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses übernimmt der neue Arbeitgeber den Versorgungsanspruch
  • Die Fortsetzung der Versorgung ist dann beitragsfrei möglich

Warum betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger wird

In Zeiten des demografischen Wandels fallen die gesetzlichen Renten immer niedriger aus – das gilt einmal mehr für die nachfolgenden Generationen. Umso wichtiger wird es, privat oder über den Arbeitgeber ergänzend vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge in Form der AXA Unterstützungskasse ist hier ein guter Weg, insbesondere für Angestellte in Führungspositionen.
 
Als Arbeitgeber schaffen Sie neben dem finanziellen Mehrwert für Ihr Personal einen Anreiz auf dem Arbeitsmarkt. Soziale Leistungen kommen bei immer mehr Arbeitnehmern gut an und führen nicht selten zu einer Entscheidung zugunsten Ihres Unternehmens.
 
Zusammen mit anderen betrieblichen Sozialleistungen oder auch für sich genommen ist die Unterstützungskasse ein echter Mehrwert für beide Seiten – Betrieb und Mitarbeiter. Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen ersten Termin bei Ihrer AXA fair Finanzpartner in Bremen und lassen Sie sich umfassend beraten. Unser Team freut sich bereits auf Ihren Besuch – gerne auch virtuell.

AXA Bremen fair Finanzpartner oHG | Unterstützungskasse

Fragen und Antworten zur  Unterstützungskasse

Was bietet die Unterstützungskasse für Arbeitgeber?

Für Sie als Arbeitgeber ist die Unterstützungskasse nicht nur ein Instrument zur Personalgewinnung. Sie binden gleichzeitig Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen und schaffen einen echten Mehrwert für sie.
 
Sie eignet sich besonders für gut verdienende Angestellte, etwa in leitenden Positionen wie in der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat. Der größte Vorteil dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge liegt in der nahezu unbegrenzten steuerlichen Förderfähigkeit. Denn: Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Mitarbeiter können sämtliche Beiträge von der Steuer absetzen und dabei gleichzeitig für den Ruhestand vorsorgen.
 
Die Einzahlungen in die Unterstützungskasse können wie bei allen anderen Formen der bAV getätigt werden. So können Sie und Ihre Mitarbeiter zwischen einem rein arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten Aufbau oder einer Mischform aus beidem entscheiden. Anpassungen der Beiträge sind jederzeit möglich, etwa um die spätere Rente an gestiegene Lebenshaltungskosten oder das Einkommen anzupassen.
 
Besonders relevant ist auch hier die Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet Ihr Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehalts, wodurch der Bruttolohn sinkt. Damit fallen automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben an, da diese prozentual vom Einkommen bemessen werden. Der einbehaltene Teil wird direkt in die Unterstützungskasse eingezahlt und kann beliebig an den eigenen Bedarf angepasst werden.

Wie läuft die Vorsorge in der AXA Unterstützungskasse ab?

Zunächst treten Sie als Arbeitgeber in die Unterstützungskasse ein. Dabei spielen Unternehmensform und –größe keine Rolle. Mit der AXA vereinbaren Sie im Anschluss einen detaillierten Leistungsplan für Ihre Mitarbeiter. Hierin enthalten sind alle für die Altersvorsorge wichtigen und bedeutsamen Regelungen.
 
Jetzt geht es an den Abschluss einer sogenannten Rückdeckungsversicherung. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Versorgungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern auch tatsächlich vollständig erfüllt werden können.
 
Jetzt beginnt die Beitragsphase. Neben den von Ihnen als Arbeitgeber eingezahlten Beiträgen können Beschäftigte privat oder im Rahmen der Entgeltumwandlung mit vorsorgen. Während der Einzahlung übernehmen wir alle notwendigen Verwaltungsarbeiten und die damit einhergehenden Kosten. Sie sind mit den zu zahlenden Prämien abgedeckt, für Sie als Unternehmer entsteht kein Mehraufwand. Ihr Betrieb wird so umfassend entlastet.
 
Sobald der Versicherungsfall eintritt, zahlt die Rückdeckungsversicherung zunächst die versicherte Leistung an AXA aus. Im Anschluss hat der Kunde ein sogenanntes Kapitalwahlrecht, kann also frei zwischen monatlicher und lebenslanger Rente auf der einen und einer einmaligen Geldauszahlung entscheiden. Beides hat im Einzelfall Vor- und Nachteile.

Unterstützungskasse von AXA

Weitere gute Argumente für eine Unterstützungskasse von AXA

Produktflyer Unterstützungskasse

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Produktflyer Unterstützungskasse für den Arbeitgeber

Laden Sie sich hier als Arbeitgeber eine Kurzinformation zur Unterstützungskasse herunter.

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Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.

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