Schäden durch Jagdhunde
Abweichend von einer normalen Tierhalterhaftpflichtversicherung, sind bis zu 2 jagdlich geführte Hunde über die Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch während der gesamten Ausbildung, so bei der Jugendsuche, bei der HZP oder VGP ohne Ausnahme. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei der jagdlichen Tätigkeit Ihres Vierbeiners, sondern nach erfolgter Brauchbarkeitsprüfung und auch davor selbstverständlich auch im privaten Bereich. Sollte der Jagdhund z.B. einmal unvorhergesehener Weise auf die Katze des Nachbarn treffen und es werden Tierarztkosten verlangt, schützt Sie die Jagdhaftpflichtversicherung vor diesen Kosten und vor unberechtigten Ansprüchen. Bitte denken Sie immer bei der Jagdhundeausbildung daran, dass diese Jagdausübung ist und nur im eigenen Revier oder nach Rücksprache mit den Pächtern in fremden Revieren auszuüben ist.