Übrigens:
Wir verzichten grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, wobei einfache Fahrlässigkeit immer versichert ist. Grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise beim Weiterleiten eines Mail-Anhangs vorliegen, wenn Sie sich nicht ausreichend über dessen Inhalt informiert haben. Vorsatz ist in keinem Fall abgesichert.