Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge / EKF / Tretroller von der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Ab sofort sind auch in Deutschland die trendigen E-Fahrzeuge (EKF) erlaubt. Für Sie als Kunden bedeutet das, Elektro-Tretroller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20km/h (1400 Watt) dürfen auf deutschen Straßen legal geführt werden.
Was sind die Voraussetzungen zum Führen eines EKF / Tretroller?
Voraussetzungen für das Fahren solcher Tretroller sind der Nachweis des Versicherungsschutzes über eine entsprechende Plakette, sowie eine offizielle Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Die Plakette wird als ein Klebekennzeichen in Form eines Mopedkennzeichen ausgestellt und dann ganz einfach hinten auf den Roller geklebt- schon kann es losgehen!
Wie funktioniert das Versichern eines solchen Tretrollers?
Kommen Sie ganz einfach zu uns in die Agentur vor Ort und holen sich Ihr Klebekennzeichen ab. Das Versicherungsjahr der EKFs beginnt offiziell am 01. März. Der Versicherungsschutz beginnt allerdings erst an dem Tag, an dem Sie Ihr Klebekennzeichen abholen.
Ihre Plakette gilt für maximal ein Jahr – und zwar immer, unabhängig vom Vertragsbeginn, bis zum Ende des Verkehrsjahrs am 28./29. Februar des Folgejahres.
Ihr Vertrag automatisch, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Im neuen Versicherungsjahr brauchen Sie wieder eine neue Elektrokleinstfahrzeuge EKF-Versicherungsplakette.
Das Schöne ist, sollten Sie Ihren Tretroller beispielsweise erst im Mai versichern wollen, verringert sich der Versicherungsbeitrag für den Rest des Jahres.
Was geschieht, wenn ich ohne Versicherungsplakette fahre?
Wer einen Elektro-Scooter (EKF) ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.
Wie ist so ein Tretroller aufgebaut?
Für die zur Gruppe E-Scooter gehörenden Tretroller gelten bestimmte Vorgaben.
So dürfen sie maximal 70 cm breit, bis 140 cm hoch und bis 200 cm lang sein und nicht mehr als 55kg wiegen. Möglich wäre, dass der Tretroller entweder ohne Sitz oder selbstbalancierend mit (oder ohne) Sitz ausgestattet ist.
Auch müssen sie eine Lenk- oder Haltestange aufweisen und über einen elektrischen Antrieb verfügen.
Weitere Anforderungen gemäß eKFV an die Fahrzeuge sind:
- 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
- zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen,
- Beleuchtung mit Scheinwerfern bzw. Schlussleuchte und seitliche Reflektoren,
- Klingel.
Gibt es Fahrzeuge, welche die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen?
Ja, es gibt solche Fahrzeuge, die nicht den Voraussetzungen entsprechen.
Leider sind vorerst nur Elektro-Tretroller unter die Verordnung eingeschlossen worden.
Elektrische Skateboards, Einräder oder Hover-Boards zählen daher vorerst nicht dazu.
Auch Tretroller, welche die Maximalgeschwindigkeit von 20km/h (1400 Watt) überschreiten, sind unzulässig.
Was geschieht, wenn ich auf der Straße einen Unfall mit dem Elektro-Tretroller baue oder in einen verwickelt bin?
In diesem Fall melden Sie sich ganz einfach in unserem Büro:
0421-278890. Mit Hilfe einer Privaten Unfallversicherung lassen sich zudem die Folgen von eigenen Verletzungen nach dem Unfall absichern
Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Tretrollers einen Helm tragen, schließlich fahren diese bis zu 20km/h.
Können minderjährige eine solche Versicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
Übrigens dürfen nur Personen die E-Scooter fahren, die älter als 14 Jahre sind.
Ein Pluspunkt ist auch: Es wird kein Führerschein bzw. Mofa-Prüfbescheinigung zum fahren der Tretroller benötigt.
Besteht der Versicherungsschutz auch, wenn ich meinen Tretroller verleihe?
Der Versicherungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.
Ich will meinen Tretroller in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in den Staaten der Europäischen Union. Allerdings sollten Sie sich von uns eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Straßenverkehr des Urlaubszieles Elektro-Tretroller erlaubt sind.
Bei Reisen in nicht EU-Staaten sollte man im Versicherungsvertrag nachsehen oder Sie fragen direkt bei uns nach.
Was kostet ein Klebekennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge EKF / Tretroller?
Es gibt einen eigenen Tarif für die Elektrokleinstfahrzeuge -Tretroller für alle Nutzer:
53 EUR (Haftpflicht) bzw. 103 EUR (Haftpflicht + TK mit 150 EUR SB)
Diese Beiträge haben für das komplette Versicherungsjahr Gültigkeit und reduzieren sich entsprechend, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht gleich ab dem 01.03. nutzen wollen.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.
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