Inhaltsversicherung
Bei der Inhalts- oder Inventarversicherung handelt es sich im Grunde genommen um eine betriebliche Hausratversicherung. Sie versichert alle beweglichen, also nicht fest mit dem Gebäude verbundenen, Gegenstände. Damit ist die Inventarversicherung die ideale Ergänzung zur Gebäudeversicherung, da letztere alle Schäden an der Bausubstanz und fest verbauten Gebäudebestand- und Zubehörteilen abdeckt.
Die Inhaltsversicherung der AXA schützt Ihre Betriebseinrichtung, Materialien und Werkzeuge von Baufirmen unter anderem gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Raub, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich gegen weitere Gefahren, wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Rückstau und Erdsenkung, abzusichern. Des Weiteren sind sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebsausstattung inklusive sämtlicher Werkzeuge, Arbeitsmittel, Materialien und Inhalte von Schaukästen und Vitrinen mitversichert.
Eine weitere Leistung der Inhaltsversicherung der AXA ist der Verzicht auf anteilige Leistungskürzung bis 5.000 Euro bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Außerdem wird bei einer Schadenhöhe von unter zehn Prozent der Versicherungssumme bzw. maximal 25.000 Euro auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung verzichtet. Die AXA erstattet sogar die Kosten für Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen, für die Wiederherstellung der Geschäftsunterlagen sowie individuellen Daten und Programmen oder provisorische Sicherungsmaßnahmen.
Ihre Werkzeuge, Baumaterialien etc. sind selbstverständlich auch auf Baustellen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm abgesichert. Zudem können Sie Ihre Sachen bei einem Transport mitversichern. Wichtig ist hier lediglich, dass die versicherten Gegenstände nicht dauerhaft außerhalb der versicherten Räumlichkeiten genutzt werden. Die auswärtige Verwendung muss also vorübergehend, etwa beim Kunden, sein.
AXA verzichtet grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Vorsätzliche Handlungen sind aber in keinem Fall vom Versicherungsschutz umfasst.