Was müssen Sie bei der AXA Krankenhauszusatzversicherung beachten?
Die stationäre Zusatzversicherung gilt ausnahmslos nur für Personen, die in Deutschland über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen. Eine Leistungserstattung kann nur erfolgen, wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die allgemeine Leistung des Krankenhauses trägt. Sie erhalten nach Vertragsabschluss einen Chip, um die Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer zu vereinfachen. Unter anderem schickt das Krankenhaus die Rechnung für Ihr Ein- oder Zweibettzimmer direkt an AXA. Wenn der behandelnde Arzt Ihnen seine erbrachten Leistungen in Rechnung stellt, geben Sie diese direkt an uns weiter. Im Rahmen des vereinbarten tariflichen Umfangs erhalten Sie eine Kostenerstattung.
Wie verhält es sich bei der stationären Zusatzversicherung von AXA mit Wartezeiten?
Als Wartezeiten werden leistungsfreie Zeiten des Versicherers bezeichnet. In der Regel gelten diese ab Beginn des Versicherungsvertrages. Allgemein beträgt die Wartezeit drei Monate. Bei Unfall hingegen entfällt die Wartezeit. Es bestehen besondere Wartezeiten von acht Monaten. Diese gelten bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Entbindungen sowie Psychotherapie. Mit Ausnahme von Entbindungen wird im Tarif Komfort Start der Krankenversicherung von AXA auf die Einhaltung sämtlicher Wartezeiten verzichtet.
Welcher Tarif passt zu mir?
Unsere Tarife können Sie indivuell anpassen. Sprechen Sie mit Ihrem Experten von der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen. In einem persönlichen Termin erörtern Sie zusammen, welche individuellen Wünsche Sie haben.
Desweiteren erhalten Sie im folgenden eine Tabelle in der Sie die verschiedenen Optionen gegenübergestellt sehen können.