Gerade bei einer Versicherungslösung wie der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist Individualität und Flexibilität besonders wichtig, denn jede der oben bereits aufgeführten Berufsgruppen, hat ihre ganz eigenen Ansprüche und Bedürfnisse, wenn es um die Gestaltung einer sicheren Versicherungslösung geht. Aus diesem Grund haben wir im Laufe der Jahre immer wieder an den einzelnen Versicherungslösungen Optimierungen vorgenommen und unsere Versicherungsangebote in diesem Bereich bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse der einzelnen Berufsgruppen angepasst.
Gern stehen Ihnen unsere Experten der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Verfügung, wenn es darum geht, Sie umfassend zu der für Ihre Tätigkeit passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu beraten. Dazu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit verschiedenen Bausteinen und zusätzlichen Lösungen, wie zum Beispiel der Vertrauensschadenversicherung, Ihren Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen zu optimieren.
Für Rechtsanwälte
In vielen anderen Berufen werden Fristversäumnisse gerne dem hektischen Alltag zugeschrieben. Die Einhaltung von Fristen hingegen zählt zur anwaltlichen Sorgfalt. Unterläuft einem Rechtsanwalt ein solches Versehen, kann dies unter Umständen weitreichende Folgen für den Mandaten nach sich ziehen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA zusätzlich den folgenden Schutz:
- Weitere Neben-Tätigkeiten, wie etwa als Nachlasspfleger, Insolvenz-Verwalter, Vormund, Testaments-Vollstrecker, Mediator oder Notarvertreter sind mitversichert.
- Der Versicherungsschutz umfasst auch Personenschäden, die durch die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit entstanden sind.
- Schutz für klassische Sozietäten, zum Beispiel Absicherung von ein- oder austretenden Sozien, die zuletzt eingeführte PartG mbB oder interprofessionelle Zusammenschlüsse.
Für Notare
Für viele Rechtsgeschäfte wird die notarielle Beurkundung benötigt. Gerade bei finanziell bedeutsamen Geschäften entsteht für Notare ein hohes Haftpflichtrisiko. Die Haftung für berufliche Versehen ist in diesem Bereich nicht beschränkt. Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA sichert Sie mit den folgenden ergänzenden Leistungen ab:
- Weitere Neben-Tätigkeiten, wie zum Beispiel als behördlich eingesetzter Treuhänder, Nachlasspfleger, Testaments-Vollstrecker, Insolvenz-Verwalter oder Vormund, sind mit versichert.
- Die Jahreshöchstleistung umfasst das Sechsfache der Mindest-Versicherungssumme.
- Der Selbstbehalt ist fest geregelt und beträgt 2.500 Euro.
- Optionale Erweiterungen für exponierte Einzelrisken – sogenannte Objektdeckungen – und hohe Versicherungssummen.
Für Unternehmens- und Personalberater
Als Personal- oder Unternehmensberater sind Sie in verschiedenen Bereichen tätig. Aufgrund der komplexen Tätigkeit ist das Risiko in dieser Branche höher als in anderen. Fehler können nicht immer vermieden werden. Mit der Vermögenversicherung der AXA können Sie jedoch die Folgen für Ihre Existenz verhindern. Für Unternehmens- und Personalberater beinhaltet unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die folgenden Leistungen:
- Umfassende Absicherung ohne Einschränkung auf bestimmte Beratungs-Bereiche.
- Versicherungsschutz umfasst auch die Mitarbeit bei der Realisierung der Beratungs-Ergebnisse (Interims-Management).
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche sind mitversichert.
- Versicherungsschutz greift beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung.
- Ansprüche nach dem AGG sind im Versicherungsschutz enthalten.
- Absicherung bei vorsätzlichen Vermögensstraftaten durch Mitarbeiter.
- Der Selbstbehalt im Schadensfall entfällt.
Für Immobilienverwalter
Als Verwalter von Immobilien haben Sie es nicht nur mit hohen Vermögenswerten zu tun. Auch der Tätigkeitsbereich wird immer komplexer, wodurch das Haftpflichtrisiko steigt. Für Immobilien-Verwalter beinhaltet die Vermögenversicherung der AXA die folgenden Leistungen:
- Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftpflichtansprüchen.
- Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Internetnutzung und Datenschutz-Verletzung sind im Versicherungsschutz inbegriffen.
- Absicherung bei der Betreuung von Bauvorhaben im Rahmen der verwaltenden Tätigkeit.
- Zulässige Rechtsdienstleistungen sind im Versicherungsschutz enthalten.
Für Verwalter von gewerblichen Immobilien sind zusätzlich die folgenden Leistungen enthalten:
- Mitversicherung der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- oder Hypotheken-Makler.
- Die Tätigkeit als Sachverständiger sowie Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen wird durch die Versicherung abgedeckt.
- Absicherung bei der Erbringung von immobiliennahen kaufmännischen Dienstleistungen.
- Leistungen im Bereich Gebäude-Management (Facility Management nach DIN 32736) können mitversichert werden.
- Eigenschäden werden bei einem Eigentumsanteil von maximal 20 Prozent übernommen.
Leistungen für weitere Berufe
Zusätzlich zu den oben genannten Berufsgruppen gibt es auch noch andere Berufen, in denen ein spezieller Haftpflichtschutz erforderlich ist, um vor einem Vermögensschaden zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sachverständige
- Immobilien-Makler
- Versicherungs-Vermittler