IT-Haftpflichtversicherung
- schützt Sie in sämtlichen Fällen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- greift auch bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (Verstöße gegen Persönlichkeits-, Patent-, Marken- und Urheberrechte)
Fallbeispiel:
Sie wurden von einer Spedition beauftragt die aktuelle Lager-Verwaltungssoftware zu deinstallieren, um ein modernes Computerprogramm in das interne Computersystem zu überspielen. Einer Ihrer Mitarbeiterinnen unterläuft dabei ein Fehler, der dazu führt, dass sämtliche Lagerbestände im neu installierten System nicht mehr aufgeführt werden. Somit muss Ihr Auftraggeber die Lagerbestände manuell mit eigenem Personal wieder in das System einpflegen. Dafür müssen Mitarbeiter beauftragt werden, die an anderen Stellen im Unternehmen ausfallen. Dem Auftraggeber entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von 42.000 Euro. Die AXA IT-Haftpflichtversicherung übernimmt die Mehrkosten.