Ein Bausparvertrag sichert Ihnen heute schon ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für die Zukunft. Somit stehen Ihre Zukunftspläne auf einem festen Fundament. Sie müssen erst die Ansparphase abwarten, um das vereinbarte Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können. Sie bleiben auf jeden Fall flexibel, denn optional können Sie sich Ihr Guthaben plus Zinsen auszahlen lassen. Gern zeigt Ihnen Ihre AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Vorteile eines Bausparvertrages auf.
Um eine Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss die geförderte Summe auch zu Wohnzwecken verwendet werden. Das könnten beispielsweise Renovierungen, Umbauten oder der Erwerb einer Immobilie sein. Diese neue Regelung gilt für sämtliche Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Ausgenommen davon sind junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Im Grunde genommen bleibt die flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf von sieben Jahren Bindungsfrist bestehen. Allerdings sind hier gewissen Einschränkungen zu beachten.
Alle Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, fallen unter die alte Regelung. Allerdings muss im Jahr 2008 noch mindestens ein Sparbeitrag entrichtet worden sein. Nachdem die siebenjährige Bindungsfrist verstrichen ist, steht Ihnen Ihr gefördertes Bausparguthaben zur freien Verfügung. Um in den Genuss von Wohnungsbauprämien zu gelangen, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für Alleinstehende darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro nicht übersteigen. Eine Ausnahmeregelung gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab einem Lebensalter von 16 Jahren, wenn der Begünstigte innerhalb des Sparjahres 16 Jahre alt wird. Eine weitere Ausnahme gilt für Vollwaisen.
Diese kleine Übersicht hilft Ihnen, sich ein genaueres Bild der Konditionen bei der BHW zu machen.
Bauspartipp für junge Erwachsene: Sind Sie bei Vertragsabschluss maximal 24 Jahre alt, dann bekommen Sie einmalig für den ersten Bausparvertrag im Produkt WohnBausparen bei Zuteilung nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 %, der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Sollten Sie den Bausparvertrag danach auf einen Angehörigen übertragen, entfällt der Anspruch allerdings.