Jeder Jagdscheininhaber in Deutschland benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung. Zum einen ist zwingend vorgeschrieben eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschliessen, damit jeder andere Jagdteilnehmer sicher gehen kann, dass er im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflicht auch eine entsprechende Entschädigung erhalten kann. Bei der AXA fair Finanzpartner oHG in Bremen bekommen Sie die Jagdhaftpflichtversicherung vergünstigt als Zusatzprodukt zur Privathaftpflichtversicherung. Das folgende Schaubild veranschaulicht den Zusammenhang.
Der Grundschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögenschäden bis zu einem berechtigten Schadensersatzanspruch von 20. Mio Euro. Sowohl Mietsachschäden am Wohnraum als auch an Einrichtungen beispielsweise in Ferienwohnungen oder in Hotels, sind mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt bei Auslandsaufenthalt, bei Risiken oder der Verlust fremder Schlüssel, die privat oder beruflich genutzt werden, bis zu einem Wert von 50.000 Euro (+ 14 Tage Objektschutz). Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen sind bis zu 10.000 Euro abgesichert.
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit findet auch hier bereits Versicherungsschutz in der Grunddeckung.
Abweichend von einer normalen Tierhalterhaftpflichtversicherung, sind bis zu 2 jagdlich geführte Hunde über die Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch während der gesamten Ausbildung, so bei der Jugendsuche, bei der HZP oder VGP ohne Ausnahme. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei der jagdlichen Tätigkeit Ihres Vierbeiners, sondern nach erfolgter Brauchbarkeitsprüfung und auch davor selbstverständlich auch im privaten Bereich. Sollte der Jagdhund z.B. einmal unvorhergesehener Weise auf die Katze des Nachbarn treffen und es werden Tierarztkosten verlangt, schützt Sie die Jagdhaftpflichtversicherung vor diesen Kosten und vor unberechtigten Ansprüchen. Bitte denken Sie immer bei der Jagdhundeausbildung daran, dass diese Jagdausübung ist und nur im eigenen Revier oder nach Rücksprache mit den Pächtern in fremden Revieren auszuüben ist.
Eine Sonderstellung nehmen Sie als verantwortungsbewusster Waidmann im rechtlichen Sinne bei der Berechtigung ein, Waffen führen zu dürfen. Das Recht im eigenen Revier mit einer Jagdwaffe waidwerken zu dürfen ist an viele Voraussetzungen geknüpft. Alle Jäger, egal ob Berufsjäger oder Freizeitjäger gehen in der Regel sehr verantwortungsvoll mit diesem Recht um. Sollte dennoch ein Missgeschick passieren, stehen wir von der AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen zur Seite.
Ob es zu einem Unfall kommt, weil bei einem Schuss die Splitter sehr weit geflogen sind und einen ahnungslosen Waldspaziergänger verletzt haben oder sich unbeabsichtigt ein Schuss gelöst hat und jemand dadurch zu Schaden gekommen ist, alles das sind Situationen, die passieren können und wofür Sie die Jagdhaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG brauchen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen jederzeit bei weiteren Fragen.
Melden Sie sich bei der AXA fair finanzpartner oHG in Bremen, Osterholz-Scharmbeck , Worpswede, Oyten, Ritterhude, Fischerhude und Lilienthal.