Wer sein geliebtes Auto gut versichert wissen möchte, sollte einen Blick auf unsere Youngtimer-Versicherung werfen. Wir garantieren Ihrem Kultfahrzeug eine leistungsstarke Absicherung, die Ihre ideellen und materiellen Werte schützt. Unsere Experten in der AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen nehmen sich Ihrer Fragen zum Thema der Youngtimer-Versicherung gern persönlich an.
Autos sind ein Hobby, das sowohl Zeit als auch Geld kostet. Damit Ihre Investitionen nicht umsonst sind, sollten Sie Ihr Auto adäquat absichern. Youngtimer sollten dabei nicht mit einer standardmäßigen KFZ-Versicherung abgesichert werden. Unsere Youngtimer-Versicherung haben wir den Bedürfnissen von Liebhabern des Youngtimers entsprechend entwickelt.
Seit jeher steht die AXA für maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Auch bei unserer Youngtimer-Versicherung nehmen wir von diesem selbst auferlegten Credo keinen Abstand. Vom gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz bis hin zum Rundum-Schutz ist bei unserer Youngtimer-Versicherung alles möglich. Sie entscheiden, welcher Schutz für Sie von Bedeutung ist und wählen aus fünf verschiedenen Tarifen. Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräch in unserer AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen finden wir gern heraus, welcher Tarif zu Ihnen passt.
Wir möchten dafür sorgen, dass Sie Ihren liebsten Wagen angemessen schützen können. Unsere Youngtimer-Versicherung gewährleistet Ihnen einen leistungsstarken Versicherungsschutz. Kommen Sie doch zu einem persönlichen Gespräch in unsere AXA Generalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen.
Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
Zubuchbar
Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.
Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1988 erstmalig zugelassen wurden
Zubuchbar