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Altersvorsorgedepot 2027: Der Ratgeber zur neuen Altersvorsorge

Zum 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ablösen und die geförderte Altersvorsorge in Deutschland grundlegend verändern. Die Reform schafft neue Möglichkeiten für die private Vorsorge und setzt dabei stärker auf staatliche Förderung, flexible Anlageformen und kapitalmarktorientierte Produkte.

Doch was bedeutet das konkret für Sparerinnen und Sparer? Welche Zulagen gibt es, welche Produktvarianten und Kosten sind vorgesehen und was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen rund um das Altersvorsorgedepot ab 2027. Außerdem zeigen wir, welche Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte gelten und welcher formale Schritt im öffentlichen Dienst entscheidend für den Erhalt der Förderung sein kann.

  • Ab 01.01.2027: Start des neuen Altersvorsorgedepots
  • Bis zu 540 €: staatliche Grundzulage pro Jahr
  • Bis zu 300 €: Kinderzulage pro Kind und Jahr
  • Maximal 1,0 %: Kosten bei zertifizierten Verträgen

Im Überblick:

  • Mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz steht die Reform fest: Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 gesetzlich verankert.
  • Neue Riester-Verträge können ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Für neue Verträge übernimmt das Altersvorsorgedepot die Rolle der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
  • In der freien Variante fällt die bisherige Beitragsgarantie weg. Dadurch können Beiträge stärker am Kapitalmarkt investiert werden – unter anderem in Fonds und ETFs und mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent.
  • Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Neben Beamtinnen und Beamten, Richtern und Berufssoldaten können künftig auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke von der staatlichen Förderung profitieren.
  • Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nicht wechseln. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden. Ein Wechsel in das neue System ist möglich, kann jedoch nur einmal vorgenommen und anschließend nicht rückgängig gemacht werden.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, bei der das angesparte Kapital stärker am Kapitalmarkt investiert werden kann. Damit unterscheidet sich das Modell deutlich von der bisherigen Riester-Rente.

Bei klassischen Riester-Verträgen musste zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen.

Diese Garantie schränkte die Anlagemöglichkeiten der Anbieter ein und führte dazu, dass ein großer Teil des Geldes vergleichsweise sicher und damit häufig auch renditeärmer angelegt wurde. Besonders in Zeiten niedriger Zinsen blieb dadurch nach Abzug der Kosten oftmals nur wenig Rendite übrig.

Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 werden die Anlagemöglichkeiten flexibler. Je nach gewähltem Modell kann stärker in Fonds, ETFs und andere Wertpapiere investiert und damit an den Entwicklungen der Kapitalmärkte teilgenommen werden.

Für die neue geförderte Altersvorsorge sind dabei drei unterschiedliche Produktvarianten vorgesehen:

Variante
Merkmal
Für wen interessant?
Garantieprodukt
Zum Rentenbeginn sind wahlweise 80 oder 100 % des eingezahlten Kapitals abgesichert.
Für alle, die Wert auf Sicherheit legen oder weniger Zeit bis zum Ruhestand haben.
Freies Altersvorsorgedepot
Ermöglicht eine Aktienquote von bis zu 100 % und verzichtet auf eine Kapitalgarantie.
Für Anleger mit längerem Anlagehorizont, die Renditechancen nutzen und Kursschwankungen akzeptieren können.
Standarddepot
Eine bereits zusammengestellte und geprüfte Anlagelösung mit begrenzten Kosten.
Für alle, die möglichst unkompliziert vorsorgen möchten, ohne ihre Geldanlage selbst zusammenzustellen.

Für zertifizierte Verträge ist eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorgesehen. Damit dürfen die jährlichen Kosten einen festgelegten Höchstwert nicht überschreiten. Ursprünglich waren 1,5 Prozent geplant, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Grenze jedoch auf 1,0 Prozent reduziert.

Gerade bei der langfristigen Altersvorsorge spielt dieser Unterschied eine wichtige Rolle: Über einen Anlagezeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren können bereits geringe Abweichungen bei den laufenden Kosten einen spürbaren Einfluss darauf haben, wie viel Kapital am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.

So funktioniert die staatliche Förderung

Beim Altersvorsorgedepot hängt die Höhe der staatlichen Förderung davon ab, wie viel selbst eingezahlt wird. Besonders die ersten Sparbeträge werden dabei stärker bezuschusst. Insgesamt ist eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich. Hinzu kommen gegebenenfalls Kinderzulagen und ein Bonus für junge Berufseinsteiger.

Förderung
So wird gefördert
Maximal möglich
Für die ersten 360 € Eigenbeitrag
Der Staat gibt 50 % des eigenen Beitrags dazu.
180 € pro Jahr
Für Beiträge über 360 € bis 1.800 €
Dieser Teil der Einzahlung wird mit 25 % gefördert.
360 € pro Jahr
Grundzulage insgesamt
Beide Förderstufen zusammengerechnet
540 € pro Jahr
Kinderzulage
Für bis zu 300 € Eigenbeitrag je Kind gibt es einen Zuschuss von 100 %.
300 € je Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonus
Zusätzlicher einmaliger Bonus für unter 25-Jährige
200 € einmalig

Damit gilt grundsätzlich: Schon mit kleineren Eigenbeiträgen lässt sich eine vergleichsweise hohe Förderung erzielen. Wer die jeweiligen Höchstbeträge ausschöpft und Anspruch auf weitere Zulagen hat, kann entsprechend stärker von der staatlichen Unterstützung profitieren.

So kann die Förderung in der Praxis aussehen

Angenommen, Sie investieren 100 Euro im Monat in Ihr Altersvorsorgedepot. Das entspricht einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro pro Jahr.

Die ersten 360 Euro werden mit 50 Prozent gefördert. Dafür gibt es 180 Euro staatliche Zulage. Von den verbleibenden 840 Euro werden 25 Prozent bezuschusst – das sind weitere 210 Euro.

Damit ergibt sich folgende Rechnung:

1.200 € Eigenbeitrag + 390 € Förderung = 1.590 € pro Jahr im Altersvorsorgedepot

Besteht zusätzlich Anspruch auf eine Kinderzulage, fällt die Förderung entsprechend höher aus. Bei vollständiger Ausschöpfung sind bis zu 300 Euro je Kind und Jahr möglich.

Interessant ist die Förderung auch bei kleineren Sparbeträgen: Bereits bei einem Eigenbeitrag von 30 Euro monatlich bzw. 360 Euro jährlich kommen bis zu 180 Euro Förderung hinzu. So können aus 360 Euro eigener Einzahlung insgesamt 540 Euro für die Altersvorsorge werden.

Darüber hinaus berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung. Dabei wird geprüft, ob der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG höher ausfällt als die gewährten Zulagen.

Warum zusätzliche Altersvorsorge trotz gesetzlicher Rente wichtig ist

Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen die wichtigste finanzielle Grundlage im Ruhestand. Sie reicht jedoch nicht automatisch aus, um den bisherigen Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Zwischen dem letzten Einkommen und der späteren Rente kann eine spürbare Rentenlücke entstehen.

Wie hoch die persönliche Altersrente tatsächlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren im Laufe des Berufslebens ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Höhe des Einkommens und damit der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge
  • Längere Phasen in Teilzeit
  • Elternzeit und andere Unterbrechungen des Berufslebens
  • Zeiten mit geringem Einkommen oder längerer Arbeitslosigkeit
  • Ein früherer Renteneintritt und damit verbundene mögliche Abschläge

Wer seine finanzielle Situation im Ruhestand realistisch einschätzen möchte, sollte deshalb nicht allein vom heutigen Einkommen ausgehen. Entscheidend ist, welche gesetzliche Rente später voraussichtlich zur Verfügung steht und wie hoch der persönliche Finanzbedarf im Alter sein wird.

Genau hier setzt die private Altersvorsorge an: Sie kann dabei helfen, die Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und der gesetzlichen Rente zu verringern. Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto länger kann das angesparte Kapital für die eigene Altersvorsorge arbeiten.

Tipp: Einen ersten Anhaltspunkt liefert die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Wer die dort ausgewiesene voraussichtliche Rente dem eigenen finanziellen Bedarf im Ruhestand gegenüberstellt, kann seine Rentenlücke besser einschätzen und daraus ableiten, wie viel zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll sein könnte.

Was passiert mit der Riester-Rente?

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots ab 2027 verschwinden bestehende Riester-Verträge nicht. Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich wie bisher weitergeführt werden. Eine automatische Kündigung oder verpflichtende Umstellung auf das neue Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen.

Riester-Sparer haben damit die Wahl: Sie können ihren bestehenden Vertrag behalten oder das angesparte Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, sollte die Konditionen beider Varianten genau miteinander vergleichen.

Für die Übertragung gelten bestimmte Vorgaben:

Beim Wechsel wichtig
Das gilt
Bisherige Förderung
Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben erhalten.
Kosten beim bisherigen Anbieter
Für die Übertragung dürfen maximal 150 Euro berechnet werden.
Gebühr beim neuen Anbieter
Auch hier ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von höchstens 150 Euro vorgesehen.
Entscheidung für den Wechsel
Die Übertragung kann nur einmal vorgenommen werden. Eine spätere Rückkehr in den bisherigen Riester-Vertrag ist nicht möglich.

Ob sich ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot lohnt, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Kosten des bestehenden Vertrags, vorhandene Garantien, die bisherige Wertentwicklung sowie die persönlichen Anlageziele und die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand.

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Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wann kann sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot lohnen?

Wann kann es sinnvoll sein, den Riester-Vertrag zu behalten?

Riester oder Altersvorsorgedepot: Kosten genau vergleichen

Ein wichtiger Wert beim Vergleich von Riester-Rente und Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten des bestehenden Vertrags. Sie zeigen, wie stark die jährliche Rendite durch Vertrags- und Verwaltungskosten reduziert wird und sind häufig in der jährlichen Standmitteilung zu finden.

Wer über einen Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot nachdenkt, sollte deshalb nicht nur die bisherige Wertentwicklung betrachten. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Kosten, Garantien, Renditechancen, verbleibender Laufzeit und persönlicher Risikobereitschaft.

Altersvorsorgedepot 2027: So können Sie sich vorbereiten

Auch wenn das Altersvorsorgedepot erst 2027 startet, können Sie sich bereits vorher mit Ihrer bestehenden Altersvorsorge beschäftigen. Vor allem für Riester-Sparer lohnt sich ein genauer Blick auf den aktuellen Vertrag, bevor später über einen Wechsel entschieden wird.

Zeitpunkt
Was Sie tun können
Bis Ende 2026
Bestehende Altersvorsorge prüfen, mögliche Rentenlücke berechnen und bei einem vorhandenen Riester-Vertrag wichtige Daten wie Effektivkosten, Vertragsguthaben und garantierten Rentenfaktor zusammentragen.
Ab Januar 2027
Verfügbare Altersvorsorgedepots vergleichen und Kosten, Anlagemöglichkeiten, Garantien und Konditionen gegenüberstellen. Anschließend kann entschieden werden, ob ein Neuabschluss oder ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot infrage kommt.
Nach Vertragsabschluss
Fördervoraussetzungen prüfen und notwendige Formalitäten erledigen. Beamtinnen und Beamte sollten insbesondere an die erforderliche Einwilligung zur Datenübermittlung durch ihre Besoldungsstelle denken.

Erst prüfen, dann entscheiden

Vor dem Start des Altersvorsorgedepots 2027 steht vor allem die Vorbereitung im Mittelpunkt. Welche Produkte tatsächlich angeboten werden und wie sich deren Konditionen unterscheiden, zeigt sich erst, wenn die zertifizierten Altersvorsorgedepots verfügbar sind.

Bis dahin lohnt es sich, die eigene finanzielle Situation und bestehende Verträge genauer anzusehen. Wer seine Rentenlücke, aktuellen Vertragskosten und persönlichen Anlageziele kennt, kann die neuen Angebote später gezielter vergleichen und entscheiden, welche Form der privaten Altersvorsorge am besten zur eigenen Situation passt.

Gerne werfen wir mit Ihnen gemeinsam einen Blick auf Ihre jetzige Altersvorsorge-Situation, die zu erwartende Rentenlücke und die Optionen, die für Sie in Frage kommen.

Welche Altersvorsorge passt zu Ihnen?

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 schafft neue Möglichkeiten – doch ob es für die eigene Altersvorsorge die richtige Wahl ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem die individuelle Renten- oder Versorgungslücke, die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand, bestehende Altersvorsorgeverträge und die persönlichen Anlageziele.

Wir schauen gemeinsam auf Ihre aktuelle Vorsorge, ermitteln möglichen Handlungsbedarf und prüfen, wie sich bestehende Verträge – beispielsweise eine Riester-Rente – in Ihre weitere Planung einordnen lassen. So entsteht eine Altersvorsorge, die nicht nur auf dem Papier, sondern auch zu Ihren persönlichen Zielen passt.

Altersvorsorgedepot 2027: Nichts verpassen

Noch sind nicht alle konkreten Angebote und Konditionen zum neuen Altersvorsorgedepot verfügbar. Mit unserer Warteliste müssen Sie den Marktstart nicht selbst im Blick behalten.

Tragen Sie sich jetzt unverbindlich ein. Sobald ein Abschluss möglich ist und konkrete Angebote verglichen werden können, informieren wir Sie. So erfahren Sie zum richtigen Zeitpunkt, welche Möglichkeiten es gibt und können dann entscheiden, ob das Altersvorsorgedepot für Sie interessant ist.

Bis dahin bleibt Ihr Postfach ruhig: Sie erhalten keine regelmäßigen Nachrichten, sondern hören von uns, sobald Sie tatsächlich aktiv werden können.

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Montag:
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sowie nach Vereinbarung
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08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch:
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sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
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sowie nach Vereinbarung
Freitag:
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